Eine regelmäßige Wartung nach den Vorgaben des Herstellers ist von einer dafür ausgebildeten Person durchzuführen, um den sicheren Betrieb und die langfristige Zuverlässigkeit der Karusselltür zu gewährleisten. Erkannte sicherheitsrelevante Mängel sind fachgerecht zu beheben. Vor der Wiederinbetriebnahme ist ggf. eine Prüfung durchführen zu lassen.
Einen Bestandschutz gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht. Die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln stellt das aktuell geforderte Sicherheitsniveau dar. Ist an der Tür eine Gefährdung erkennbar, so müssen Maßnahmen ergriffen werden diese abzustellen, auch wenn die Tür den zum Einbauzeitpunkt geltenden Regelwerken entsprochen hat.
Gründe für das Nichterreichen des aktuellen Sicherheitsniveaus können sein:
Bekannt werden diese Mängel z. B.:
Der Umfang der Nachrüstung und das Ergebnis der anschließenden Prüfung sind im Prüfbuch zu dokumentieren.