Tabelle 4 Absicherung der Gefahrstelle „A“ bei 2-flügeligen Karusselltüren
* Scheren muss über den konstruktiv geforderten Abstand (> 25 mm) vermieden werden
Tabelle 5 Absicherung der Gefahrstelle „A“ bei 3- und 4-flügeligen Karusselltüren
* Scheren muss über den konstruktiv geforderten Abstand (> 25 mm) vermieden werden
Auswahl der Schutzmaßnahme a), e) bzw. der Maßnahmenbündel b) – d) ist von der Türmasse, dem Türdurchmesser, dem Bremsverhalten
des Antriebs, dem Ansprechverhalten der Sensorik und von der Nutzung abhängig und muss vom Hersteller dimensioniert
werden.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird bei der Inbetriebnahme überprüft.
Tabelle 6 Absicherung der Gefahrstelle „B“ Türflügel zur Trommelwand
* Scheren muss über den konstruktiv geforderten Abstand (> 25 mm) vermieden werden
** bei Windlast ungeeignet
** nur für leichte Türen geeignet
Tabelle 6 a Darstellung der Lösungen zu „B“ Türflügel zur Trommelwand
Tabelle 7 Absicherung Gefahrstelle „C“ Nebenschließkante Türflügel/Boden
* Scheren muss konstruktiv vermieden werden
Tabelle 7 a Darstellung der Lösungen zu „C“ Nebenschließkante Türflügel/Boden
a) Sicherheitsabstand ≤ 8 mm und keine scharfen Kanten
a) Abdeckung, Sicherheitsabstand ≤ 8 mm und keine scharfen Kanten
b) Kontaktleiste
Tabelle 8 Absicherung Gefahrstelle „D“ Nebenschließkante Türflügel/Decke
* In Bereichen mit unterwiesenen Nutzerinnen und Nutzern kann davon ausgegangen werden, dass keine unbewussten Berührungen der Decken durch die Türbenutzer/-innen auftreten. Dann ist keine weitere Absicherung nötig.
** Keine Maßnahme erforderlich, wenn Deckenhöhen >2500 mm.
Tabelle 8 a Darstellung der Lösungen zu „D“ Türflügel/Decke
Tabelle 9 Absicherung Gefahrstelle „E“ Anstoßen durch Türflügel
* Scheren muss konstruktiv vermieden werden
Tabelle 9 a Darstellung der Lösungen zu „C“ Nebenschließkante Türflügel/Boden
a) Bei Türdurchmessern > 3000 mm zwingend erforderlich nach EN 16005 Anhang C.
Bei Türdurchmessern < 3000 mm werden die Türsegmente für diese Art der Absicherung in der Regel zu klein.
b) Bei Türdurchmessern < 3000 mm ist eine Absicherung mit Kontaktleisten ausreichend.
Das Restrisiko durch ungeschütztes Anstoßen muss anlagenspezifisch angemessen berücksichtigt werden (z. B. Warnhinweis).