Anhang 3

Gefahrstellen an Karusselltüren mit empfohlenen Schutzmaßnahmen


Tabelle 4 Absicherung der Gefahrstelle „A“ bei 2-flügeligen Karusselltüren

Tabelle 4

* Scheren muss über den konstruktiv geforderten Abstand (> 25 mm) vermieden werden


Tabelle 5 Absicherung der Gefahrstelle „A“ bei 3- und 4-flügeligen Karusselltüren

Tabelle 5

* Scheren muss über den konstruktiv geforderten Abstand (> 25 mm) vermieden werden

Auswahl der Schutzmaßnahme a), e) bzw. der Maßnahmenbündel b) – d) ist von der Türmasse, dem Türdurchmesser, dem Bremsverhalten des Antriebs, dem Ansprechverhalten der Sensorik und von der Nutzung abhängig und muss vom Hersteller dimensioniert werden.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird bei der Inbetriebnahme überprüft.


Tabelle 6 Absicherung der Gefahrstelle „B“ Türflügel zur Trommelwand

Tabelle 6

* Scheren muss über den konstruktiv geforderten Abstand (> 25 mm) vermieden werden
** bei Windlast ungeeignet
** nur für leichte Türen geeignet


Tabelle 6 a Darstellung der Lösungen zu „B“ Türflügel zur Trommelwand

Tabelle 6a

Tabelle 7 Absicherung Gefahrstelle „C“ Nebenschließkante Türflügel/Boden

Tabelle 7

* Scheren muss konstruktiv vermieden werden


Tabelle 7 a Darstellung der Lösungen zu „C“ Nebenschließkante Türflügel/Boden

Tabelle 7a

a) Sicherheitsabstand ≤ 8 mm und keine scharfen Kanten
a) Abdeckung, Sicherheitsabstand ≤ 8 mm und keine scharfen Kanten
b) Kontaktleiste


Tabelle 8 Absicherung Gefahrstelle „D“ Nebenschließkante Türflügel/Decke

Tabelle 8

* In Bereichen mit unterwiesenen Nutzerinnen und Nutzern kann davon ausgegangen werden, dass keine unbewussten Berührungen der Decken durch die Türbenutzer/-innen auftreten. Dann ist keine weitere Absicherung nötig.
** Keine Maßnahme erforderlich, wenn Deckenhöhen >2500 mm.


Tabelle 8 a Darstellung der Lösungen zu „D“ Türflügel/Decke

Tabelle 87a

Tabelle 9 Absicherung Gefahrstelle „E“ Anstoßen durch Türflügel

Tabelle 9

* Scheren muss konstruktiv vermieden werden


Tabelle 9 a Darstellung der Lösungen zu „C“ Nebenschließkante Türflügel/Boden

Tabelle 9a

a) Bei Türdurchmessern > 3000 mm zwingend erforderlich nach EN 16005 Anhang C.
Bei Türdurchmessern < 3000 mm werden die Türsegmente für diese Art der Absicherung in der Regel zu klein.

b) Bei Türdurchmessern < 3000 mm ist eine Absicherung mit Kontaktleisten ausreichend.
Das Restrisiko durch ungeschütztes Anstoßen muss anlagenspezifisch angemessen berücksichtigt werden (z. B. Warnhinweis).