Anhang 1

Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (Stufe 1)

Hinweis: Die Checkliste zur orientierenden Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems wird derzeit mit dem Einstiegsscreening der BAuA abgeglichen. Eine harmonisierte Version erscheint 2022.

Checkliste für Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte* , Betriebsärztinnen und Betriebsärzte* und Fachkräfte* für Arbeitssicherheit

Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Entscheidung darüber, welche körperlichen Belastungsarten am Arbeitsplatz eine Gefährdung für den Beschäftigten beinhalten können. Auffälligkeiten in dieser Checkliste weisen deshalb nur auf ein mögliches Risiko hin und sind noch kein Nachweis eines tatsächlichen Gesundheitsrisikos. Allerdings sollte bei diesen Auffälligkeiten eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, für die umfangreichere Screeningverfahren wie beispielsweise Leitmerkmalmethoden genutzt werden können.

Die Checkliste ist für Personen konzipiert, die nicht zum Kreis der besonders Schutzbedürftigen zugeordnet werden können und sie kann unkompliziert im betrieblichen Setting (oder Umfeld) angewendet werden.
Für besonders Schutzbedürftige (Jugendliche, Leistungsgewandelte, Schwangere, Personen mit Vorerkrankungen etc.) muss eine für sie jeweils spezifische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Beantworten Sie bitte – soweit am Arbeitsplatz zutreffend – die Fragen der Checkliste. Wenn Sie zusätzlich über betriebliche Informationen zu tätigkeitsspezifischen Beschwerden oder erhöhten Beanspruchungen von Beschäftigten verfügen (gehäufte Schmerzen, ärztliche Befunde, Krankschreibungen), ergänzen Sie Ihre Aussagen damit.

Nach Bearbeitung der Checkliste kann eine abschließende Beurteilung erfolgen, ob und für welche Belastungsarten die Anwendung eines geeigneten Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen erforderlich ist. Insgesamt gilt:

  1. Werden alle Antworten mit "Nein" gekennzeichnet, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  2. Werden die Orientierungsfragen zu mindestens einer Belastungsart mit "Ja" beantwortet oder sind tätigkeitsspezifische Beschwerden bekannt, so ist das Vorliegen einer wesentlich erhöhten Belastung bzw. bei Vibrationen das Überschreiten der Auslösewerte möglich. In diesem Fall ist zu prüfen, ob und wie die erkannten Gefährdungen reduziert werden können. Bleiben offene Fragen bei der Auswahl wirksamer Maßnahmen oder konnte der Handlungsbedarf nicht ausreichend beurteilt werden, ist eine ergänzende Beurteilung z. B. mit der entsprechenden Leitmerkmalmethode oder durch Messung der Vibrationen vorzunehmen. Mit der ergänzenden Beurteilung ist zu prüfen, ob eine Angebots- oder Pflichtvorsorge gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgelöst wird und ob Gestaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Nähere Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geben die Arbeitsmedizinische Regel 13.2 "Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System" (AMR 13.2) und die DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" (ehemals DGUV Grundsatz G 46). Hinweise zur Durchführung und Bewertung von Vibrationsmessungen sowie zur Ableitung von Maßnahmen gibt die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen).

 


Checkliste bearbeitet durch: Datum:_____________________
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(Unternehmerin/Unternehmer)
Betriebsbereich/Arbeitsplätze/Tätigkeit:
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(Führungskraft)
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(Fachkraft für Arbeitssicherheit)
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(Betriehsärztin/Betriebsarzt)
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* gemäß Beauftragung durch Unternehmerin/Unternehmer