4 Ablegereife

Gewebte Hebebänder aus Chemiefasern sind der Benutzung zu entziehen bei

Rundschlingen aus Chemiefasern sind der Benutzung zu entziehen bei

Anschlagmittel aus Chemiefasern mit Beschlagteilen sind der Benutzung zu entziehen, wenn die Beschlagteile Verformungen, Anrisse, Brüche oder andere Beschädigungen aufweisen.