Diese DGUV Information findet Anwendung auf die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln. Zu den beruflichen Hautmitteln im Sinne dieser DGUV-Information zählen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel. Darüber hinaus werden auch Händedesinfektions- sowie Sonnenschutzmittel berücksichtigt.
Sie findet keine Anwendung auf die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Schutzhandschuhen oder Schutzkleidung.