Diese DGUV Information findet Anwendung auf die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln. Zu beruflichen Hautmitteln zählen Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel.
Sie findet keine Anwendung auf die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Schutzhandschuhen oder Schutzkleidung.
Die Auswahl, Bereitstellung und Anwendung von UV-Schutzmitteln wird in dieser Schrift nicht behandelt.