Ein Schutz der Haut wird in erster Linie durch das Tragen von Schutzhandschuhen, bei vielen Tätigkeiten jedoch auch durch die Anwendung von Hautschutzmitteln erreicht. Hautschutzmittel sollen Irritationen durch Arbeitsstoffe vermindern. Sie werden vor allem bei Feuchtarbeit und bei Kontakten mit schwach hautschädigenden Stoffen eingesetzt.
Bei der Auswahl von Hautschutzmitteln werden vorwiegend die Angaben des Herstellers zum Einsatzbereich des Hautschutzmittels zu Grunde gelegt. Die Schutzwirkung für diesen Einsatzbereich hat der Hersteller in einem Wirksamkeitsnachweis zu belegen. Wie unter Abschnitt 4.1.1 aufgeführt, sind dabei In-vivo-Methoden zu bevorzugen.
Die Anwendung eines Hautschutzmittels darf sich nicht negativ auf die Tätigkeit auswirken, z. B. durch Hinterlassen von Abdrücken oder Verminderung der Griffigkeit. Schließlich spielen auch subjektive Kriterien, z. B. das Einziehvermögen eine wichtige Rolle, um die konsequente Anwendung von Hautschutzmitteln zu gewährleisten.
Es wird empfohlen, die Beschäftigten bei der Auswahl des geeigneten Hautschutzmittels mit einzubeziehen.
Ein Hautschutzmittel kann nicht vor allen Gefährdungen schützen. Der Hersteller hat daher die Schutzwirkung eines Hautschutzmittels für den angegebenen Einsatzbereich in einem Wirksamkeitsnachweis nach einer dafür geeigneten Methode zu belegen.
Die Wirksamkeit bzw. das Leistungsvermögen von Hautschutzmitteln wird bisher von den Herstellern sehr unterschiedlich nachgewiesen. Dem Hersteller von Hautschutzmitteln stehen dazu verschiedene Methoden zur Verfügung. Der S1-AWMF-Leitlinie* "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" zufolge sollten Wirksamkeitsnachweise vorzugsweise durch in-vivo-Verfahren (z. B. wiederkehrende Irritation an menschlicher Haut) überprüft werden. Alle anderen Verfahren haben nur einen orientierenden Charakter, da sie physiologische Effekte unberücksichtigt lassen und daher die Aussagekraft zur Beurteilung der Wirksamkeit sehr begrenzt ist.
*AWMF = Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften
Die verfügbaren Produktinformationen der Hersteller zur Schutzleistung und zu den Einsatzgebieten von Hautschutzmitteln sind meistens sehr allgemein gehalten. Oft erfolgt die Kategorisierung in Schutz vor:
Diese Kategorisierung entspricht schon seit vielen Jahren nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Das klassische Einsatzgebiet für Hautschutzmittel sind die Feuchtarbeit sowie Tätigkeiten mit schwach hautreizenden Stoffen, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen oder können.
Ein wissenschaftlich und medizinisch anerkanntes Modellirritans für "nicht-wassermischbare Stoffe", wie Öle und Fette, gibt es bisher nicht. Teilweise wird die Wirksamkeit eines Produktes gegenüber Toluol dargestellt, jedoch repräsentiert dieses Lösemittel wegen seiner abweichenden Eigenschaften nicht den Schutz vor Ölen und Fetten. Eine Schutzwirkung gegenüber nicht-wassermischbaren Stoffen konnte bislang nach wissenschaftlich anerkannten Maßstäben nicht nachgewiesen werden.
Für Tätigkeiten, die mit stark anhaftenden Verschmutzungen einhergehen, werden Hautschutzmittel angeboten, die die anschließende Hautreinigung erleichtern sollen. Hautschutzmittel sind in diesem Bereich jedoch nicht der optimale Schutz. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch das Tragen geeigneter Handschuhe die Verschmutzung vermieden wird. Stark haftende Verschmutzungen sind oft sehr komplex zusammengesetzt und können hautresorptive Gefahrstoffe enthalten. Hautschutzmittel bieten dabei keinen Schutz. Im Gegenteil können sie das Eindringen derartiger Stoffe in den Organismus auch fördern. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist bei stark schmutzenden Tätigkeiten obligat.
Der unter Chemikalienschutzhandschuhen auftretende Wärme- und Feuchtigkeitsstau (Schwitzen) kann zu einer Quellung der Haut führen. Spezielle Hautschutzmittel sollen diese Folge verringern.
Von der gleichzeitigen Anwendung von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen wird nach dem aktuellen Kenntnisstand abgeraten, da sie die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigen können. Zudem konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden, dass sich die Anwendung von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen positiv auf den Hautzustand auswirkt.
Fettende Hautschutzmittel (Wasser-in-Öl-Emulsionen, Fettsalben) sollten nicht unter Schutzhandschuhen verwendet werden. Sie verstärken die Handschuhokklusion. Dadurch kann ein noch stärkerer Wärmestau entstehen, der die Ekzembildung eher fördert.
Auch Hautschutzmittel, die die Händereinigung erleichtern sollen, dürfen aufgrund ihres hohen Emulgatoranteils keinesfalls unter Handschuhen benutzt werden.
Eine regelmäßige Reinigung ist notwendig, kann jedoch auch die Haut belasten. Die häufige und/oder intensive Hautreinigung kann zu einer bedeutenden Mehrbelastung für die Haut werden. An vielen Arbeitsplätzen, z. B. in medizinischen Einrichtungen oder im Lebensmittelbereich, gehört die Hautreinigung zu den führenden Hautbelastungen.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt wird in der Praxis bisher weniger an dem geforderten Grad der Verschmutzung gemessen, als vielmehr an der Reinigungszeit. In der Regel kommen zu aggressive Hautreinigungsmittel zum Einsatz, die zu einer höheren Irritation und damit zum häufigeren Auftreten von Hautproblemen führen.
In bestimmten Fällen können oder dürfen (z. B an Arbeitsplätzen mit Einzugsgefahr) keine Schutzhandschuhe getragen werden. Hier können spezielle Hautschutzmittel zur Erleichterung der Hautreinigung eingesetzt werden, sodass auf den Einsatz reibemittel- oder lösemittelhaltiger Reinigungsmittel verzichtet werden kann. Zu beachten ist dabei, dass derartige Hautschutzmittel nicht automatisch gegenüber den vorliegenden Einwirkungen am Arbeitsplatz schützen.
Das Reinigungsmittel ist entsprechend den durchgeführten Tätigkeiten und dem verbleibenden Verschmutzungsgrad auszuwählen.
Es sollten nur Produkte ausgewählt werden, die
Hautreinigungsmittel, die organische Lösemittel enthalten, sollten nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden.
Ist der Einsatz reibemittelhaltiger Reinigungsmittel erforderlich, sollte sichergestellt sein, dass diese möglichst selten, z. B. nur am Schichtende, angewendet werden. An Waschplätzen sollten immer auch zusätzlich reibemittelfreie Reinigungsmittel (Flüssigreiniger) zur Verfügung gestellt werden.
Hautpflegemittel sollen die Regeneration der Hautbarriere nach einer Belastung fördern, indem sie ihr Feuchtigkeit, Lipide und feuchtigkeitsbindende Substanzen zuführen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Haut durch Wasser, Tenside, Fettlösemittel oder andere arbeitsbedingte Einflüsse ausgetrocknet wird. Darüber hinaus spielt die Hautpflege nach dem Tragen von Schutzhandschuhen eine wesentliche Rolle.
Bei der Auswahl von Hautpflegemitteln spielt vor allem der Hautzustand eine wesentliche Rolle. Als Faustregel gilt: Je trockener die Haut ist, desto reichhaltiger sollte das Hautpflegemittel sein.
Ist die Hautbarriere bereits stärker geschädigt, sind von pflegenden Maßnahmen nur noch geringe Wirkungen zu erwarten. Wichtig sind in solchen Fällen hautärztliche Maßnahmen, um die Wiederherstellung der Hautbarriere zu erreichen!
Hautpflegemittel dürfen nicht als Hautschutzmittel (vor der Arbeit) verwendet werden, da sie Stoffe enthalten können, z. B. Harnstoff, die das Eindringen von Schadstoffen fördern.
Hautmittel müssen möglichst hautverträglich sein. Um Sensibilisierungen oder allergische Reaktionen zu vermeiden, sollte der Anteil an Konservierungsstoffen auf ein Mindestmaß begrenzt sein. Daneben sollte bei vorgeschädigter Haut auf den Einsatz von Duftstoffen verzichtet werden.
Es sollten möglichst nur Hautmittel ausgewählt werden, deren Konservierungsstoffe ein geringes allergenes Potential besitzen. Dies sind beispielsweise Parabene und Phenoxyethanol. Konservierungsstoffe mit hohem Sensibilisierungspotential sind z. B. Chlormethylisothiazolinon (CMI), Methylisothiazolinon (MI), Iodpropinylbutylcarbamat und Bronopol (2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol).
CMI und MI dürfen gemäß Kosmetikverordnung in Hautmitteln, die auf der Haut verbleiben (leave-on-Produkten), wie Hautschutzmitteln und Hautpflegemitteln, nicht mehr verwendet werden.
Verwendungsbeschränkungen gibt es auch für Iodpropinylbutylcarbamat.
Grundsätzlich sollten duftstofffreie Produkte ausgewählt werden. Wenn aus Akzeptanzgründen in Hautmitteln Duftstoffe erforderlich sind, sollte darauf geachtet werden, dass keine allergologisch auffälligen Duftstoffkomponenten enthalten sind. Diese sind in der Kosmetikverordnung gelistet und müssen einzeln als Inhaltsstoffe angegeben werden (s. Tabelle im Anhang).
Hautschutzmittel, die Aluminiumsalze enthalten, sollten möglichst nicht auf verletzter Haut angewendet werden.