4 Maßnahmen zur Prävention

Um den Kontakt der Haut mit hautschädigenden Stoffen oder Gefahrstoffen zu minimieren, sind Schutzmaßnahmen abhängig von der Art, dem Ausmaß und der Dauer der Gefährdung nach dem STOP-Prinzip abzuleiten. Unabhängig davon sind immer allgemeine Hygienemaßnahmen nach Abschnitt 6.4 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" anzuwenden. In Bezug auf die Hautgefährdung bedeutet dies vor allem die Bereitstellung von

4.1 Substitution

Besteht aufgrund der Tätigkeit oder des Arbeitsverfahrens Hautkontakt und ist eine mittlere bis hohe Gefährdung gemäß TRGS 401 gegeben, ist vorrangig für einen Ersatz dieser Stoffe zu sorgen. Ist diese Substitution nicht möglich, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.

Beispiele für eine Substitution sind:

Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Substitutionslösung gibt die TRGS 600 "Substitution".

4.2 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Ist die Substitution nicht möglich, sind zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen zur Expositionsminderung erforderlich.

Beispiele für technische Schutzmaßnahmen sind:

Beispiele für organisatorische Schutzmaßnahmen sind:

Beispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen finden sich auch im Anhang 5 der TRGS 401.

4.3 Persönliche Schutzmaßnahmen

Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend, müssen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen geprüft werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählen neben der Benutzung von Schutzhandschuhen

Persönliche Schutzmaßnahmen können eigene Gefährdungen nach sich ziehen, z. B. Allergene in Hautmitteln und Schutzhandschuhen. Auch der Wechsel zwischen dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und dem Kontakt zu wässrigen Arbeitsstoffen kann zu einer erhöhten Hautempfindlichkeit führen. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.