4 Maßnahmen zur Prävention
Um den Kontakt der Haut mit hautschädigenden Stoffen oder Gefahrstoffen zu minimieren, sind Schutzmaßnahmen abhängig von der Art, dem Ausmaß und der Dauer der Gefährdung nach dem STOP-Prinzip abzuleiten. Unabhängig davon sind immer allgemeine Hygienemaßnahmen nach Abschnitt 6.4 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" anzuwenden. In Bezug auf die Hautgefährdung bedeutet dies vor allem die Bereitstellung von
- Waschgelegenheiten nach ASR A4.1 "Sanitärräume"
- Dusch- und Umkleidegelegenheiten nach ASR A4.1, sofern eine Körperreinigung bei Tätigkeiten mit aerosolbildenden, hautgefährdenden oder aerosolbildenden, hautresorptiven Stoffen notwendig ist
- geeigneten und der Verschmutzung angepassten, möglichst hautschonenden Hautreinigungsmitteln
- geeigneten Mitteln zum Abtrocknen der Hände
- Hautmitteln, möglichst in Spendersystemen bzw. bei mobilen Arbeitsplätzen in Tuben oder Standspendern/Pumpspendern
4.1 Substitution
Besteht aufgrund der Tätigkeit oder des Arbeitsverfahrens Hautkontakt und ist eine mittlere bis hohe Gefährdung gemäß TRGS 401 gegeben, ist vorrangig für einen Ersatz dieser Stoffe zu sorgen. Ist diese Substitution nicht möglich, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beispiele für eine Substitution sind:
- Ersatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen (Feuchtarbeit) durch Minimalmengenschmierung bei der mechanischen Bearbeitung (Sägen, Bohren, Drehen, Fräsen)
- Ersatz von lösemittelhaltigen Lacken durch Wasserlacke oder Pulverlacke
- Ersatz von säurehaltigen durch säurefreie Felgenreiniger
- Ersatz eines "unnötig aggressiven" durch ein milderes Hautreinigungsmittel
Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Substitutionslösung gibt die TRGS 600 "Substitution".
4.2 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Ist die Substitution nicht möglich, sind zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen zur Expositionsminderung erforderlich.
Beispiele für technische Schutzmaßnahmen sind:
- Einsatz von gekapselten Maschinen bei der Metallbearbeitung anstelle offener Maschinen mit einem möglichen direkten Kontakt zu Kühlschmierstoffen
- Verwendung von Mischapplikatoren und Portionsspendern zur Verdünnung von Konzentraten
- Verwendung von Auftragshilfsmitteln (Fettpressen, Pinsel, Rolle)
- Einsatz von Greifhilfen, z. B. Zangen
- Einsatz von Maschinen, z. B. Rührgeräte, Spülmaschinen
- Einsatz von Zerkleinerungshilfen, z. B. Mühlen, Mahlwerke, Cutter, Häcksler
- Dosierhilfsmittel (z. B. Kartuschen für Klebstoffe, Silikondichtmassen)
- Kontaktfreie Verpackungen (z. B. Kartuschen oder Knetbeutel bei Epoxidharzsystemen)
- Einsatz von Sonnensegeln und anderen Beschattungsmitteln (UV-Strahlung)
Beispiele für organisatorische Schutzmaßnahmen sind:
- Aufteilung von unvermeidbarer Feuchtarbeit auf mehrere Beschäftigte oder ein gezielter Wechsel von Feucht- und Trockenarbeit
- Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Hautbelastung
- Festlegen von Wechselintervallen beim Tragen von Schutzhandschuhen
- Wechsel durchfeuchteter Schutzhandschuhe
- In den Mittagsstunden Aufenthalt im Schatten
- Vermeidung von Tätigkeiten in der Sonne bei intensiver Sonnenstrahlung, z. B. durch Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen oder Verlegung von Tätigkeiten in den Schatten
Beispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen finden sich auch im Anhang 5 der TRGS 401.
4.3 Persönliche Schutzmaßnahmen
Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend, müssen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen geprüft werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählen neben der Benutzung von Schutzhandschuhen
- die Anwendung von Hautschutzmitteln,
- eine schonende Hautreinigung,
- die Anwendung von Hautpflegemitteln und
- das ergänzende Tragen von (Baumwoll-)Unterziehhandschuhen unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen.
Persönliche Schutzmaßnahmen können eigene Gefährdungen nach sich ziehen, z. B. Allergene in Hautmitteln und Schutzhandschuhen. Auch der Wechsel zwischen dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und dem Kontakt zu wässrigen Arbeitsstoffen kann zu einer erhöhten Hautempfindlichkeit führen. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.