Beruflich bedingte Hauterkrankungen entstehen oft schleichend mit anfangs nur geringen Hautveränderungen, wie Hautrauigkeit, Juckreiz und Rötung. Ein Fortschreiten der Hautveränderungen äußert sich in Form von Schwellungen, Bläschen, Krusten, Schuppen oder Hauteinrissen.
Beschäftigte sollten sich bereits bei den ersten Anzeichen an ihre Vorgesetzten, den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin oder an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden, damit die bisherigen Schutzmaßnahmen überprüft und optimiert werden können. Ist eine ärztliche Therapie notwendig, wird der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin den Beschäftigten an einen Hautarzt oder eine Hautärztin verweisen.
Sieht der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, bzw. der Hautarzt oder die Hautärztin einen beruflichen Zusammenhang mit den Hautveränderungen, wird er oder sie - das Einverständnis der Beschäftigten vorausgesetzt - den zuständigen Unfallversicherungsträger informieren und damit ein Hautarztverfahren einleiten. Dies geschieht mit dem Arbeitsmedizinischen Gefährdungsbericht Haut (F 6060-5101) oder mit dem Hautarztbericht F 6050/F 6052. Die Formulare stehen unter ▶ www.dguv.de Webcode: d33495 als Download zur Verfügung.
Im Hautarztverfahren wird der Unfallversicherungsträger zusammen mit allen Betroffenen individuelle Maßnahmen suchen, um dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin einen Verbleib am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Sofern sich der Verdacht bestätigt hat, dass eine Hauterkrankung beruflich bedingt ist oder sie durch die berufliche Tätigkeit verschlimmert wird, übernimmt der Unfallversicherungsträger alle anfallenden Kosten. Dies beinhaltet in der Regel eine ambulante hautfachärztliche Therapie, verbunden mit einer Optimierung der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und gesundheitspädagogischen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden als sekundäre Individualprävention bezeichnet (SIP).
Im Hautarztverfahren kann der Besuch eines Hautschutzseminars angeregt werden. In diesem Seminar, meist ein- oder zweitägig, werden die Hautgefährdungen und die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Hautschutzes, der Hautpflege und der Hautreinigung ausführlich besprochen. Die Erfolge hinsichtlich der Möglichkeiten des Berufsverbleibs der Teilnehmenden sind meist sehr gut.
Falls die ambulanten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einer berufsdermatologischen Klinik durchgeführt werden. Bei dieser "tertiären Individualprävention (TIP)" wird durch ein 3-wöchiges stationäres Heilverfahren mit dermatologischer Therapie, gesundheitspädagogischen Maßnahmen und psychologischer Therapie versucht, die Hauterkrankung zur Abheilung zu bringen. Anschließend wird nach weiterer 3-wöchiger Arbeitskarenz (zur vollständigen Regeneration der Haut) ein Arbeitsversuch unter Beachtung der umfassenden Hautschutzmaßnahmen durchgeführt. Über 85 % der Teilnehmenden können nach Teilnahme an einer TIP an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben.