8 Vorgehensweise bei Hautveränderungen

Beruflich bedingte Hauterkrankungen entstehen oft schleichend mit anfangs nur geringen Hautveränderungen, wie Hautrauigkeit, Juckreiz und Rötung. Ein Fortschreiten der Hautveränderungen äußert sich in Form von Schwellungen, Bläschen, Krusten, Schuppen oder Hauteinrissen.

Beschäftigte sollten sich bereits bei den ersten Anzeichen an ihre Vorgesetzten, den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin oder an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden, damit die derzeitigen Schutzmaßnahmen überprüft und optimiert werden können. Die Behandlung einer beruflich bedingten Hauterkrankung erfolgt durch einen Hautarzt oder eine Hautärztin.

Liegen Hinweise auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung vor, leitet der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beziehungsweise der Hautarzt oder die Hautärztin mit Zustimmung der betroffenen Person das sogenannte Hautarztverfahren ein.

Im Hautarztverfahren unterstützt der Unfallversicherungsträger zusammen mit allen Beteiligten durch individuelle Maßnahmen, um eine Verbesserung der Hauterkrankung zu erzielen (Individualprävention). Folgende Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:

Nähere Informationen zum Hautarztverfahren gibt die DGUV Information 250-005 "Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen".