Diese DGUV Information richtet sich an alle, die persönlichen Gehörschutz verwenden und die für die Benutzung verantwortlich sind.
Dazu zählen:
Sie eignet sich ferner für Personen, die im Rahmen der Beschaffung und Unterweisung unterstützend tätig sind, zum Beispiel:
Interessierte Beschäftigte finden Hinweise zum persönlichen Schutz gegen Lärm.
Diese DGUV Information soll
In einer komprimierten Form wird das Thema in der DGUV Information 212-621 "Kurzinformation Gehörschutz" und in der DGUV Information 212-686 "Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung" behandelt.