Weitergehende Informationen sind in der Regel „Benutzung von Gehörschutz“ (BGR/GUV-R 194) enthalten; siehe Online-Version unter
Außerdem kann man in der BG-Information „Gehörschutz-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust“( BGI 686) und der BG-Information „Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr“ (BGI 673) nachlesen oder das PC-Programm zur Auswahl von Gehörschutz
http://www.dguv.de Webcode: d4785
verwenden.
Weitere Fragen kann man mit den ausgebildeten Ansprechpartnern in der Firma
besprechen.
Das sind im Allgemeinen:
Zusätzliche Informationen erhält man über den zuständigen Unfallversicherungsträger.