Überprüfung des Tages-Lärmexpositionspegels
Der am Ohr wirksame Pegel L'EX,8h (unter dem Gehörschutz) darf den maximal zulässigen Expositionswert nicht überschreiten. Die Einhaltung kann nach folgendem Verfahren (modifiziertem HML-Check) überprüft werden (siehe Regel „Benutzung von Gehörschutz“ [BGR/GUV-R 194]):
Die maximal zulässige Exposition ist dann eingehalten, wenn der nach dieser Methode errechnete Wert (am Ohr wirksamer Pegel L'EX,8h) kleiner oder gleich dem Wert von L'EX,8h = 85 dB(A) ist.
Überprüfung des Spitzenschalldruckpegels
Der am Ohr wirksame Pegel L'pC,peak darf den Wert des Spitzenschalldruckpegels in Höhe von L'pC,peak = 137 dB(C) nicht überschreiten.
Die maximal zulässige Exposition ist dann eingehalten, wenn der nach dieser Methode errechnete Wert (am Ohr wirksamer Spitzenschalldruckpegel L'pC,peak) kleiner oder gleich dem Wert von 137 dB(C) ist.