Um die Gefährlichkeit der Tätigkeiten von allein arbeitenden Personen beurteilen zu können, muss auch die Handlungsfähigkeit der Personen nach einem möglichen schädigenden Ereignis betrachtet werden. Hierzu hat sich eine Einteilung in die nachfolgenden Gefährdungsstufen bewährt:
Gefährdungsstufen | Mögliche Verletzungsschwere und Handlungsfähigkeit |
gering | Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person geringe Verletzungen bzw. geringe akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können. Die Person bleibt handlungsfähig. |
erhöht | Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person erhebliche Verletzungen bzw. erhebliche akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können. Im Notfall bleibt die Person eingeschränkt handlungsfähig. |
kritisch | Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person besonders schwere Verletzungen bzw. besonders schwere akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können. Im Notfall ist die Person nicht mehr handlungsfähig. |
Tabelle 1 Einteilung nach Gefährdungsstufen
Die nachfolgende Auflistung stellt beispielhaft eine Zuordnung von Gefährdungsstufen zu verschiedenen Tätigkeiten dar; insofern dient sie in erster Linie einer Groborientierung. Die exakte Zuordnung ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung. In der Gefährdungsbeurteilung ist das branchenspezifische Unfallgeschehen mit der einhergehenden Verletzungsschwere zu berücksichtigen.
Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen
Allgemeines tätigkeitsbezogenes Gefährdungspotential, zum Beispiel: | Gefährdungsstufen | ||
Verkehrsleittechnik | erhöht | ||
Aufzugsmontage / -instandhaltung | kritisch | ||
Benutzung von PSA gegen Absturz | erhöht bis kritisch | ||
Betreiben einer Chemieanlage | gering bis kritisch | ||
Binnenschifffahrt Bootsverleih | gering | ||
Binnenschifffahrt Gefahrstoffumschlag | kritisch | ||
Binnenschifffahrt Güterschifffahrt | erhöht | ||
Dachdeckerarbeiten | erhöht | ||
Handelsvertretung, Haustürverkauf | gering | ||
Hausmeisterservice Baumpflegearbeiten | kritisch | ||
Hausmeisterservice Heizungsreparatur | erhöht | ||
Hausmeisterservice Kontrollgang | gering | ||
Instandhaltung von Maschinen | gering bis kritisch | ||
Kinderbetreuung | gering | ||
Kioskverkauf nachts | erhöht | ||
Kioskverkauf tagsüber | gering | ||
Kraftfutterwerk, Instandhaltungsarbeiten an Anlagen | kritisch | ||
Kraftfutterwerk, Rundgang und Probenahme | erhöht | ||
Kraftfutterwerk, Überwachungstätigkeiten in der Schaltwarte | gering | ||
LKW-Fahrt Gefahrguttransport | erhöht | ||
LKW-Fahrt Werksverkehr | gering | ||
LKW-Fahrt Werttransport | kritisch | ||
Pflegestationen, z. B. Nachtwache | gering bis erhöht | ||
Pflege, ambulant | gering bis erhöht | ||
Reinigungsfachkräfte | gering | ||
Spezielle Sozialarbeit, z. B. Jugendhilfe | erhöht | ||
Taxifahrten, Kurierfahrten | erhöht | ||
Taxifahrten, Nachtschicht z. B. in gefährlichen Stadtvierteln | kritisch | ||
Taxifahrten, Tagesschicht im Landkreis | gering | ||
Wachdienste/Empfangsbereich | gering | ||
Wachdienste/Revierdienst | erhöht |
Tabelle 2 Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen