2 Welchen Gefährdungen kann eine allein arbeitende Person ausgesetzt sein?

Um die Gefährlichkeit der Tätigkeiten von allein arbeitenden Personen beurteilen zu können, muss auch die Handlungsfähigkeit der Personen nach einem möglichen schädigenden Ereignis betrachtet werden. Hierzu hat sich eine Einteilung in die nachfolgenden Gefährdungsstufen bewährt:

Gefährdungsstufen Mögliche Verletzungsschwere und Handlungsfähigkeit
gering Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person geringe Verletzungen bzw. geringe akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Die Person bleibt handlungsfähig.
erhöht Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person erhebliche Verletzungen bzw. erhebliche akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Im Notfall bleibt die Person eingeschränkt handlungsfähig.
kritisch Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person besonders schwere Verletzungen bzw. besonders schwere akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Im Notfall ist die Person nicht mehr handlungsfähig.

Tabelle 1 Einteilung nach Gefährdungsstufen

Die nachfolgende Auflistung stellt beispielhaft eine Zuordnung von Gefährdungsstufen zu verschiedenen Tätigkeiten dar; insofern dient sie in erster Linie einer Groborientierung. Die exakte Zuordnung ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung. In der Gefährdungsbeurteilung ist das branchenspezifische Unfallgeschehen mit der einhergehenden Verletzungsschwere zu berücksichtigen.

Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen

Allgemeines tätigkeitsbezogenes Gefährdungspotential, zum Beispiel: Gefährdungsstufen
Verkehrsleittechnik   erhöht  
Aufzugsmontage / -instandhaltung     kritisch
Benutzung von PSA gegen Absturz   erhöht bis kritisch
Betreiben einer Chemieanlage gering bis kritisch
Binnenschifffahrt Bootsverleih gering    
Binnenschifffahrt Gefahrstoffumschlag     kritisch
Binnenschifffahrt Güterschifffahrt   erhöht  
Dachdeckerarbeiten   erhöht  
Handelsvertretung, Haustürverkauf gering    
Hausmeisterservice Baumpflegearbeiten     kritisch
Hausmeisterservice Heizungsreparatur   erhöht  
Hausmeisterservice Kontrollgang gering    
Instandhaltung von Maschinen gering bis kritisch
Kinderbetreuung gering    
Kioskverkauf nachts   erhöht  
Kioskverkauf tagsüber gering    
Kraftfutterwerk, Instandhaltungsarbeiten an Anlagen     kritisch
Kraftfutterwerk, Rundgang und Probenahme   erhöht  
Kraftfutterwerk, Überwachungstätigkeiten in der Schaltwarte gering    
LKW-Fahrt Gefahrguttransport   erhöht  
LKW-Fahrt Werksverkehr gering    
LKW-Fahrt Werttransport     kritisch
Pflegestationen, z. B. Nachtwache gering bis erhöht  
Pflege, ambulant gering bis erhöht  
Reinigungsfachkräfte gering    
Spezielle Sozialarbeit, z. B. Jugendhilfe   erhöht  
Taxifahrten, Kurierfahrten   erhöht  
Taxifahrten, Nachtschicht z. B. in gefährlichen Stadtvierteln     kritisch
Taxifahrten, Tagesschicht im Landkreis gering    
Wachdienste/Empfangsbereich gering    
Wachdienste/Revierdienst   erhöht  

Tabelle 2 Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen