Anhang 2

Technische Eigenschaften von PNA-11

Eine PNA-11 besteht aus mindestens einem PNG-11 und der Empfangseinrichtung (EE).

Aufgabe einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA-11) ist es, für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten durch Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Personen-Alarmen unverzüglich Hilfe herbeizurufen sowie im Notfall zusätzlich eine Sprechverbindung aufzubauen. Der Personen-Alarm wird drahtlos zu einer Empfangseinrichtung (EE) übertragen.

Ein PNG-11 muss die Merkmale gemäß DIN VDE V 0825-11 erfüllen, unter anderem:

Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen Personen-Notsignal-Geräte der Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzausrüstungen für explosionsgefährdete Bereiche (Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV) entsprechen.

Alarmart Auslösezeiten
Willensabhängiger Personen-Alarm einschließlich Voralarm ≤ 60 s
Willensunabhängiger Personen-Alarm einschließlich Vorarlarm
Lagealarm
Ruhealarm
Zeitalarm
Verlustalarm
Fluchtalarm
Anmerkung: Voralarm wird nicht zwingend vorgeschrieben

≤ 90 s
≤ 90 s
≤ 15 min
≤ 90 s
≤ 10 s
Voralarm ≤ 45 s
Technischer Alarm ≤ 30 min*
* einzustellende Zeiten richten sich nach den betrieblichen Gefährdungen

Tabelle 5 Höchstzulässige Auslösezeiten