Was ist mit Ihrem Gehör geschehen?

Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin hat eine auffällige Hörminderung festgestellt. Sie kann sich je nach Ausprägung so äußern, dass Sie höhere Töne schlechter wahrnehmen (z.B. Türklingel). Eventuell haben Sie schon Probleme, wenn in einer Gruppe mehrere Personen gleichzeitig reden oder Sie sich in einem Lärmbereich verständigen wollen.


Wie kann sich Ihr Gehörschaden entwickeln?

Wenn Sie Ihr Gehör sorgfältig schützen, wird sich Ihr Hörvermögen nicht weiter verschlechtern. Halten Sie sich weiterhin ungenügend geschützt in Lärmbereichen auf, wird sich der Hörverlust weiter verstärken. Bei schweren Hörschäden ist der soziale Kontakt zu den Mitmenschen stark beeinträchtigt.


Wie können Sie sich schützen?

Personen mit Hörverlust müssen ihr Gehör besonders schützen. Deshalb gilt für Sie:

⇒  "Meiden Sie den Lärm am Arbeitsplatz und vermeiden Sie jeden Lärm in der Freizeit".

Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihr Gehör immer durch einen geeigneten und sorgfältig ausgewählten Gehörschutz schützen. Nur so kann eine weitere Zunahme des Hörverlustes und ein Arbeitsplatzwechsel vermieden werden.

Zu Ihrem Schutz verlangt der Gesetzgeber, dass Sie den zur Verfügung gestellten Gehörschutz in jedem Fall tragen. Für Sie besteht die Tragepflicht schon bei niedrigeren Schallpegeln (80 dB(A) gemittelt über die Arbeitsschicht) als für Ihre normalhörenden Kollegen.

Wir unterscheiden zwischen


Kapselgehörschützer

Kapselgehörschützer eignen sich vor allem bei wiederholt kurzzeitigem Aufenthalt in Lärmbereichen, weil


Achtung: Die Schutzwirkung von Kapselgehörschützern ist bei hohen Tönen größer als bei tiefen. Dadurch kann die schon durch Ihren Hörschaden eingeschränkte sprachliche Verständigung und die Erkennbarkeit von Warnsignalen noch zusätzlich verschlechtert werden.

Besser geeignet sind in diesem Fall pegelabhängig dämmende Kapselgehörschützer.

Hart gewordene Dichtungskissen sind nicht nur unbequem, sie vermindern auch die Schutzwirkung des Gehörschützers erheblich. Deshalb vergessen Sie bitte nicht, die Dichtungskissen regelmäßig auszutauschen.

Foto: Gehörschutz
Abb. 1 Kapselgehörschützer


Gehörschutzstöpsel

Gehörschutzstöpsel sind für Sie geeignet, wenn


Achtung: Die richtige Handhabung – insbesondere bei den weitverbreiteten Schaumstoffstöpseln – will geübt sein, da sonst die Schalldämmung stark reduziert werden kann. Nur durch richtiges Vorformen und bei korrektem Sitz wird ein optimaler Schutz erreicht.

Abbildung: Einsetzen von Gehörschutz
Abb. 2: Einsetzen von Gehörschutz


Eine Besonderheit sind Bügelstöpsel, welche sich besonders leicht auf- und absetzen lassen und deshalb für häufiges kurzzeitiges Betreten von Lärmbereichen geeignet sind. Ihre Schutzwirkung ist jedoch geringer.

Abbildung: Gehörschutzstöpsel
Abb. 3 Gehörschutzstöpsel

Abbildung: Bügelstöpsel
Abb. 4 Bügelstöpsel


Gehörschutzotoplastiken

Otoplastiken sind eine Besonderheit unter den Gehörschutzstöpseln. Sie sind


Achtung: Ein sicherer Schutz wird nur erreicht, wenn die Gehörschutz- Otoplastik nach der Auslieferung und danach in regelmäßigen Abständen von maximal drei Jahren überprüft wird. Lassen Sie sich das richtige Einsetzen z.B. vom Hersteller oder Lieferanten der Gehörschutz-Otoplastik oder Ihrem Betriebsarzt zeigen.

Foto: Gehörschutz-Otoplastik
Abb. 5 Gehörschutz-Otoplastik


So hören Sie Sprache und Warnsignale

Sie sollten beachten, dass Sie bei einem Hörverlust eine eingeschränkte Sprachverständlichkeit und eine verringerte Warnsignalhörbarkeit haben können. Außerdem kann die Richtung, aus der das Warnsignal kommt, schwerer bestimmt werden.

Bei richtiger Handhabung dämmen viele Stöpsel hohe und tiefe Geräusche gleich gut - man spricht von einer "flachen Schalldämmkurve". Die Sprachverständlichkeit und das Erkennen von wichtigen Warnsignalen werden dadurch weniger stark beeinträchtigt als bei typischen Kapselgehörschützern.

Die Hörbarkeit der Warnsignale sollten Sie bei einem Trageversuch prüfen. Benutzen Sie nur Gehörschutz, mit dem Sie die Warnsignale hören können!


Elektronische Gehörschützer

Gehörschützer mit elektronischen Zusatzfunktionen sind als Kapselgehörschützer und als Gehörschutzstöpsel, insbesondere Gehörschutz-Otoplastiken, erhältlich.

⇒ Pegelabhängig dämmende Gehörschützer

Sie lassen im Vergleich zu normalen (passiven) Gehörschützern eine bessere sprachliche Verständigung in leisen Arbeitsbereichen oder während leiser Arbeitsphasen zu, da sie dort durch die elektronische Verstärkung der Umgebungsgeräusche keine effektive Dämmwirkung haben. In lauten Bereichen oder lauten Arbeitsphasen wirken sie dann wie ganz normale Gehörschützer.

⇒ Gehörschützer zum Anschluss von Handy oder Funkgerät

Diese Gehörschützer lassen Gespräche mit Handys oder Funkgeräten zu, die kabellos (Bluetooth, Funk) oder über Kabel angeschlossen sind. Damit lassen sich auch Gespräche über größere Entfernungen führen, ohne den Gehörschutz absetzen zu müssen.


Zehn Verhaltensregeln für Ihr Gehör

  1. Die Schalldämmung des Gehörschützers muss zum Lärm an Ihrem Arbeitsplatz "passen". Ausreichende Schutzwirkung ist Voraussetzung, zu hohe Schutzwirkung kann störend wirken.
  2. Keinerlei Manipulationen am Gehörschützer vornehmen!
  3. Gehörschützer immer und ununterbrochen im Lärmbereich tragen!
  4. Die ärztliche Beratung gehört zu jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge (Gehörvorsorge). Nehmen Sie diese in Anspruch!
  5. Gehörschutz-Otoplastiken schützen sicher bei regelmäßiger Funktionskontrolle.
  6. Befolgen Sie die Ratschläge Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin!
  7. Prüfen Sie durch eine Hörprobe, ob Sie beim Tragen des Gehörschützers alle wichtigen Signale sicher erkennen. Lassen Sie sich dabei durch Ihre Sicherheitsfachkraft oder Ihren Sicherheitsbeauftragten bzw. Ihre Sicherheitsbeauftragte unterstützen.
  8. Haben Sie Probleme mit der Sprachverständlichkeit, sowohl bei Stöpseln als auch bei Kapseln, so suchen Sie den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin auf. Diese prüfen, ob ein pegelabhängig dämmender Gehörschützer oder spezielle Gehörschutz-Otoplastiken Abhilfe schaffen können.
  9. Meiden Sie Lärm auch in der Freizeit, z.B. bei Diskothekenbesuchen, lautem Musikhören (z.B. MP3-Player) oder bei Heimwerkerarbeiten!
  10. Im Lärm dürfen nur speziell dafür konstruierte und zugelassene Hörgeräte getragen werden. Ausgeschaltete Hörgeräte sind kein Ersatz für Gehörschützer!

Nur wenn Sie diese Verhaltensregeln beachten, erhalten Sie sich Ihr wichtigstes Sinnesorgan – Ihr Gehör! Außerdem:

Haben Sie Fragen zur Auswahl und Benutzung von Gehörschützern?

Ihr Unfallversicherungsträger berät Sie gerne.

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