Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin hat eine auffällige Hörminderung festgestellt. Sie kann sich je nach Ausprägung so äußern, dass Sie höhere Töne schlechter wahrnehmen (z. B. Türklingel). Eventuell haben Sie schon Probleme, wenn in einer Gruppe mehrere Personen gleichzeitig reden oder Sie sich in einem Lärmbereich verständigen wollen.
Wenn Sie Ihr Gehör sorgfältig schützen, wird sich Ihr Hörvermögen nicht weiter verschlechtern. Halten Sie sich weiterhin ungenügend geschützt in Lärmbereichen auf, wird sich der Hörverlust weiter verstärken. Bei schweren Hörschäden ist der soziale Kontakt zu den Mitmenschen stark beeinträchtigt.
Personen mit Hörverlust müssen ihr Gehör besonders schützen. Deshalb gilt für Sie:
➔ | "Meiden Sie den Lärm am Arbeitsplatz und vermeiden Sie jeden Lärm in der Freizeit" |
Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihr Gehör immer durch einen geeigneten und sorgfältig ausgewählten Gehörschutz schützen. Nur so kann eine weitere Zunahme des Hörverlustes und ein Arbeitsplatzwechsel vermieden werden.
Zu Ihrem Schutz verlangt der Gesetzgeber, dass Sie den zur Verfügung gestellten Gehörschutz in jedem Fall tragen. Für Sie besteht die Tragepflicht schon bei niedrigeren Schallpegeln (80 dB(A) gemittelt über die Arbeitsschicht) als für Ihre normalhörenden Kolleginnen und Kollegen.
Wir unterscheiden zwischen
Kapselgehörschützer eignen sich vor allem bei wiederholt kurzzeitigem Aufenthalt in Lärmbereichen, weil
ACHTUNG |
Die Schutzwirkung von Kapselgehörschützern ist bei hohen Tönen größer als bei tiefen. Dadurch kann die schon durch Ihren Hörschaden eingeschränkte sprachliche Verständigung und die Erkennbarkeit von Warnsignalen noch zusätzlich verschlechtert werden. |
Besser geeignet sind in diesem Fall Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Dämmung, vor allem bei abwechselnd leisen und lauten Arbeitsphasen.
Hart gewordene Dichtungskissen sind nicht nur unbequem, sie vermindern auch die Schutzwirkung des Gehörschützers erheblich. Deshalb vergessen Sie bitte nicht, die Dichtungskissen regelmäßig auszutauschen.
Abb. 1 Kapselgehörschützer
Gehörschutzstöpsel sind für Sie geeignet, wenn
ACHTUNG |
Die richtige Handhabung – insbesondere bei den weitverbreiteten Schaumstoffstöpseln – will geübt sein, da sonst die Schalldämmung stark reduziert werden kann. Nur bei korrektem Sitz wird ein optimaler Schutz erreicht. |
Abb. 2 Zusammenrollen von Gehörschutzstöpseln
Abb. 3 Einsetzen von Gehörschutzstöpseln
Abb. 4 Fixieren des Gehörschutzstöpsels im Gehörgang
Abb. 5 Korrekt eingesetzter Gehörschutzstöpsel
Eine Besonderheit sind Bügelstöpsel, welche sich besonders leicht auf- und absetzen lassen und deshalb für häufiges kurzzeitiges Betreten von Lärmbereichen geeignet sind. Ihre Schutzwirkung ist jedoch geringer.
Abb. 6 Fertig geformte Gehörschutzstöpsel
Abb. 7 Bügelstöpsel
Gehörschutz-Otoplastiken sind eine Besonderheit unter den Gehörschutzstöpseln. Sie sind
ACHTUNG |
Ein sicherer Schutz wird nur erreicht, wenn die Gehörschutz-Otoplastik vor der ersten Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen von maximal drei Jahren überprüft wird. Lassen Sie sich das richtige Einsetzen z. B. vom Hersteller oder Lieferanten der Gehörschutz-Otoplastik oder Ihrer Betriebsärztin bzw. Ihrem Betriebsarzt zeigen. |
Abb. 8 Gehörschutz-Otoplastik
Sie sollten beachten, dass Sie bei einem Hörverlust eine eingeschränkte Sprachverständlichkeit und eine verringerte Warnsignalhörbarkeit haben können. Außerdem kann die Richtung, aus der das Warnsignal kommt, schwerer bestimmt werden.
Bei richtiger Handhabung dämmen viele Stöpsel hohe und tiefe Geräusche gleich gut – man spricht von einer "flachen Schalldämmkurve". Die Sprachverständlichkeit und das Erkennen von wichtigen Warnsignalen werden dadurch weniger stark beeinträchtigt als bei typischen Kapselgehörschützern.
Die Hörbarkeit der Warnsignale sollten Sie bei einem Trageversuch prüfen. Benutzen Sie nur Gehörschutz, mit dem Sie die Warnsignale hören können!
Gehörschützer mit elektronischen Zusatzfunktionen sind als Kapselgehörschützer und als Gehörschutzstöpsel, insbesondere Gehörschutz-Otoplastiken, erhältlich.
➔ | Pegelabhängig dämmende Gehörschützer |
Sie lassen im Vergleich zu normalen (passiven) Gehörschützern eine bessere sprachliche Verständigung in leisen Arbeitsbereichen oder während leiser Arbeitsphasen zu, da sie dort durch die elektronische Verstärkung der Umgebungsgeräusche keine effektive Dämmwirkung haben. In lauten Bereichen oder lauten Arbeitsphasen wirken sie dann wie ganz normale Gehörschützer. | |
➔ | Gehörschützer zum Anschluss von Handy oder Funkgerät |
Diese Gehörschützer lassen Gespräche mit Handys oder Funkgeräten zu, die kabellos (Bluetooth, Funk) oder über Kabel angeschlossen sind. Damit lassen sich auch Gespräche über größere Entfernungen führen, ohne den Gehörschutz absetzen zu müssen. |
Nur wenn Sie diese Verhaltensregeln beachten, erhalten Sie sich Ihr wichtigstes Sinnesorgan – Ihr Gehör!
Außerdem:
Haben Sie Fragen zur Auswahl und Benutzung von Gehörschützern? Ihr Unfallversicherungsträger berät Sie gerne. |
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Gehörschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV | |
Ausgabe: | Oktober 2024 |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Druck: | MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen |
Bildnachweis: | Titel: © tunedin/Fotolia Abb. 1, 6, 7: © DGUV Abb. 2–5: © Tim Weiffenbach Abb. 8: © Sandra Dantscher, IFA |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p212686 |