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Der Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet,
für alle Arbeiten, die Gefährdungen zu ermitteln, diese zu beurteilen
und dann entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. |
3.1 |
Ziel- und Maßnahmenhierarchie |
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Nach den "Regeln der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung
von Maßnahmen" ergibt sich folgende Ziel- und Maßnahmenhierarchie: |
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1. Gefährdungsfaktor beseitigen durch
Beseitigen der Gefahrenquelle |
2. Wirksamwerden der Gefährdungen ausschließen durch
Technische Maßnahmen |
3. Zeitlich-räumliches Zusammentreffen ausschließen durch
Organisatorische Maßnahmen (Mensch fernhalten) |
4. Einwirkungen von Gefährdungen mindern durch
"Persönliche Schutzausrüstungen" |
5. |
Möglichkeit des Zusammentreffens Mensch-Gefährdungsfaktor
verringern durch Verhalten des Menschen |
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Tabelle 2: Ziel- und Maßnahmenhierarchie |
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Da die bevorzugten Ziele der Nummern 1 bis 3 betrieblich nicht
immer durchführbar sind, bleiben dann nur noch Benutzung "Persönlicher
Schutzausrüstungen" sowie Verhalten beeinflussende Maßnahmen übrig. |
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Gemeinsam sind den gebräuchlichen Messerarten die offenen
Gefahrenquellen wie Messerschneide und Messerspitze, deren sprichwörtliche
Schärfe für gute Arbeitsergebnisse entscheidend sind. Stumpfe Messer
erhöhen das Verletzungsrisiko, weil ein höherer Kraftaufwand erforderlich ist. |
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Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Messerspitze, z.B. Brötchenmesser,
oder eine Schneide, z.B. Bestreichen von Brot, nicht erforderlich. |
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Ein Verletzungsrisiko, das von einem scharfkantigen Messerrücken
ausgeht, ist durch den Einkauf hochwertiger, vollständig entgrateter Messer,
auszuschließen. |
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Eine vollständige Gefährdungsermittlung für
"Arbeiten mit dem Handmesser" umfasst nicht nur die augenfälligen
mechanischen Gefährdungen durch Messerklinge und –spitze. Auch ergonomische
Gefährdungen, z.B. Zwangshaltungen des Rückens und des Hand-Arm-Systems,
chemische bzw. biologische Gefährdungen durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel
bzw. Zoonosen (von Tier auf Menschen übertragbare Krankheiten) oder auch
psycho-soziale Gefährdungen, etwa Einzelarbeitsplätze beim Schlachten,
sind zu berücksichtigen. |
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Die weiteren Ausführungen beschränken sich auf die
möglichen Schnitt- und Stichverletzungen. |
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Selbst bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Handmessers
ergeben sich für die einzelnen Körperteile Gefährdungen. Erhöhte
Gefährdungen bestehen z.B. durch
- besondere Eigenschaften des zu bearbeitenden Materials wie Zähigkeit,
Widerstandsfähigkeit, fettige Oberfläche,
- räumliche Enge, schlechte Ausleuchtung,
- unübersichtliche Arbeitsorganisation,
- ungeeignete Pausenregelung,
- Hektik, Ablenkung (z.B. durch andere Personen), Messerführung in
Richtung des Körpers,
- erhöhten Kraftaufwand,
- unergonomische Körperhaltung des Arbeitenden.
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3.2 |
Risikoprioritätszahl (RPZ) |
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Menschen beurteilen das Risiko nach subjektiven Kriterien.
Die Risikoprioritätszahl (siehe auch BGR 196) ist eine mögliche
Hilfestellung zur objektiveren Bewertung und Dokumentation des Risikos. |
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Die Risikoprioritätszahl berechnet sich als Produkt aus
den Ziffern für Verletzungsschwere und der Wahrscheinlichkeit des
Auftretens. Eine hohe Risikoprioritätszahl drückt ein hohes Risiko aus,
einen allgemein gültigen Grenzwert gibt es nicht. Der Unternehmer entscheidet
dann, ab welchem Wert er dieses Risiko als "noch akzeptabel" einstuft, also aus
seiner Sicht noch ausreichende Sicherheit gegeben ist. Unterhalb dieses - vom
Unternehmer festgelegten- Wertes liegt Gefahr vor, und es ist notwendig,
Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten (siehe Abschnitt 5). |
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Die Risiken der typischen Tätigkeiten, mit den in Tabelle 1
"Messerarten nach Verwendungszweck" vorgestellten Messern, werden durch
Bestimmung der Risikoprioritätszahl quantifiziert. Diese Risikoabschätzung wird
unter der Startbedingung, dass keine persönlichen Schutzausrüstungen getragen
werden, durchgeführt. Der Einsatz technischer, organisatorischer oder
personenbezogener Maßnahmen senkt die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes
und damit direkt die Risikoprioritätszahl (Beispiele siehe 8). Bei
einigen Arbeitsverfahren ist es gegenwärtig nicht möglich, sehr niedrige
Risikoprioritätszahlen zu erreichen. |