2.3.1 Direktblendung
Helle Flächen im Gesichtsfeld wie Leuchten, Fenster oder beleuchtete Flächen können störend wirken, ohne die Sehleistung unmittelbar herabzusetzen. Diese Blendung wird als psychologische Blendung bezeichnet. Sie hat ungünstige Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden, die Arbeitsleistung, die Leistungsbereitschaft und die Konzentrationsfähigkeit. Sie kann zu Fehlhaltungen führen. Die Ermüdung nimmt zu. Psychologische Blendung muss daher begrenzt werden.
Physiologische Blendung bewirkt dagegen eine unmittelbare Herabsetzung der Sehleistung. Bei längerer Störung kann sie zu erhöhten visuellen Beanspruchungen führen. Die künstliche Beleuchtung in Büros führt üblicherweise nicht zu physiologischer Blendung. Wird psychologische Blendung begrenzt, tritt im Allgemeinen auch keine physiologische Blendung auf. Die psychologische Blendung wird von folgenden Größen beeinflusst:
Die Bewertung der psychologischen Blendung durch Leuchten erfolgt durch das UGR-(Unified Glare Rating)Verfahren nach DIN EN 12464-1.
Je kleiner der nach diesem Verfahren ermittelte UGR-Wert ist, umso geringer ist die psychologische Blendung.
Zur Überprüfung von Beleuchtungsanlagen können die UGR-Tabellen der Dokumentationsunterlagen der Leuchtenhersteller verwendet werden. In Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert nicht größer als 19 sein.
Weitere Literatur
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