4.2.3 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Eine teilflächenbezogene Beleuchtung ist zu empfehlen, wenn


Teilflächenbezogene Beleuchtung
Teilfläche -
Arbeitsbereich -
Umgebungsbereich -
nicht zu berücksichtigender Randstreifen -
Abbildung 22 Teilflächenbezogene Beleuchtung: Bewertungsflächen für die horizontale Beleuchtungsstärke (Eh) und die zylindrische Beleuchtungsstärke (Ez)

Bei der Planung einer teilflächenbezogenen Beleuchtung werden im Arbeitsbereich „Bildschirm- und Büroarbeit“ eine oder mehrere Teilflächen maßlich und räumlich entsprechend der jeweiligen Sehaufgabe festgelegt.

Für Tätigkeiten an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sind Teilflächen mit einer Größe von mindestens 600 mm x 600 mm einzuplanen. Größere Teilflächen können je nach Sehaufgabe notwendig sein. Für die Berechnung und Planung der Beleuchtung ist die Lage dieser Teilfläche entsprechend der Lage der Sehaufgaben anzunehmen (Abbildung 22) .

Die mittlere Beleuchtungsstärke dieser Teilfläche sollte sich von der des Arbeitsbereiches „Bildschirm- und Büroarbeit“ und des Raumes abheben und muss mindestens 750 Lux betragen. Zwischen dieser Teilfläche und den sie umgebenden Bereichen sollte ein weicher Übergang der Beleuchtungsstärke realisiert werden. Große Leuchtdichteunterschiede zwischen heller Teilfläche und dunkler Umgebung können zu einer Beeinträchtigung der Sehleistung führen. Deshalb sollte eine Arbeitsplatzleuchte nicht ohne eine Raumbeleuchtung durch Tageslicht oder künstliches Licht betrieben werden.

Für den Arbeitsbereich „Bildschirm- und Büroarbeit“ muss die mittlere Beleuchtungsstärke – gemittelt über den gesamten Arbeitsbereich einschließlich der Teilfläche – mindestens 500 Lux betragen. An keiner Stelle des Arbeitsbereiches darf die Beleuchtungsstärke kleiner als 300 Lux sein.

Der Arbeitsbereich „Besprechung“ und der Umgebungsbereich sowie die Verkehrswege sind entsprechend der arbeitsbereichsbezogenen Beleuchtung zu behandeln.

Die teilflächenbezogene Beleuchtung kann mit Arbeitsplatzleuchten nach DIN 5035-8, aber auch mit anderen fest installierten Beleuchtungsanlagen realisiert werden.

Weitere Literatur
  • DIN 5035-8 „Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 8: Arbeitsplatzleuchten; Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung“