Lichtmanagement bietet auch die Möglichkeit für einen effizienten Einsatz der Energie, indem die Beleuchtungsanlage gedimmt oder ausgeschaltet wird, wenn genügend Tageslicht zur Beleuchtung zur Verfügung steht, keine Beschäftigten am Arbeitsplatz oder Personen im Raum anwesend sind oder die Beleuchtungsanlage im Neuzustand hohe Beleuchtungsstärken liefert.
Bei einer tageslichtabhängigen Steuerung (Abbildung 26) ist die Entfernung der Arbeitsbereiche beziehungsweise der Raumzonen von den Fensterflächen zu berücksichtigen. In die Steuerung beziehungsweise Regelung sollten auch die Sonnenschutzvorrichtungen mit einbezogen werden. Dadurch kann der Wärmeeintrag reduziert, eine höhere Behaglichkeit erzielt und Blendung durch Tageslicht begrenzt werden.
Bei einer anwesenheitsabhängigen Steuerung sollten die Sensoren so angebracht werden, dass sie die Bewegung beziehungsweise Wärme von im Raum befindlichen oder eintretenden Personen zuverlässig erfassen.
Die Beleuchtungsstärke kann unabhängig vom Alterungszustand der Beleuchtungsanlage auf dem Niveau des notwendigen Wartungswertes der Beleuchtungsstärke gehalten werden – zum Beispiel im Arbeitsbereich auf mindestens 500 Lux. Dazu werden die anfangs deutlich höheren Beleuchtungsstärken durch eine Steuerung entsprechend gedimmt (Abbildung 27) .
Abbildung 26 | Steuerung der Beleuchtungsanlage (siehe Prozentangaben) in Abhängigkeit des einfallenden Tageslichts |
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Abbildung 27 | |
oben | Im Neuzustand und nach jeder Wartung der Beleuchtungsanlage werden höhere Beleuchtungsstärken bei konstantem Energieverbrauch erreicht |
unten | Wird die Beleuchtungsstärke konstant auf einem niedrigeren Niveau gehalten, kann entsprechend Energie eingespart werden |