Die Luftqualität beschreibt den Gehalt, das Zusammenspiel und die Auswirkungen chemischer und biologischer Stoffe sowie von Stäuben in der Luft am Arbeitsplatz.
Die Qualität der Raumluft wird von der Außenluft durch die natürliche Lüftung oder von der Zuluft aus Lüftungs- bzw. Klimaanlagen bestimmt. Außerdem wird die Raumluftqualität vom Verhalten der Beschäftigten, z. B. Rauchen, von der Raumnutzung, z. B. Anzahl der Beschäftigten, benutzte Geräte, und durch raumbedingte Verunreinigungen, z. B. Staub, Gerüche, Ausdünstungen aus Baumaterialien und Einrichtungen, beeinflusst.
Die von den Unfallversicherungsträgern seit 2001 durchgeführten Messungen wurden statistisch ausgewertet und daraus Innenraumm-Arbeitsplatzreferenzwerte für mehr als 40 Einzelstoffe abgeleitet. Sie sind in der Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld an Innenraumarbeitsplätzen (www.dguv.de Webcode: d6274) verfügbar.
Wir empfinden unsere Atemluft als verbraucht, wenn der Kohlendioxidanteil deutlich angestiegen ist und sich Ausdünstungen aus Materialien und Körperausdünstungen angereichert haben. In der ASR A 3.6 "Lüftung" und vom Umweltbundesamt werden Kohlendioxidwerte genannt, ab denen u. a. vermehrt gelüftet werden soll.
Außenluftkonzentration | ca. 400 ppm |
"Gute" Innenraumluft | < 1000 ppm |
Auffällige Innenraumluft | < 2000 ppm |
Hygienisch bedenkliche Innenraumluft | > 2000 ppm |
Auch eine merklich angestiegene Lufttemperatur trägt zu diesem Empfinden bei. Der Sauerstoffgehalt ist trotz verbrauchter Luft, z. B. in ungenügend gelüfteten Büroräumen, unverändert.
Verbrauchte Luft in Büroräumen oder Sitzungssälen ist für Beschäftigte nicht gesundheitsschädlich. Allerdings können die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinken, die Fehlerquote ansteigen und eventuell Kopfschmerzen auftreten.
Die Schadstoffbelastung in Büroräumen ist im Allgemeinen sehr gering. Nur mit aufwändigen Messverfahren lassen sich viele Stoffe überhaupt erst nachweisen, z. B. Formaldehyd, Holzschutzmittel, Fasern, Geruchsstoffe und künstliche Aromastoffe.
Daneben können in Innenräumen weitere Stoffe wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Lösemittel, Ammoniak, Stäube und Ozon nachgewiesen werden.
Die Konzentrationen dieser Stoffe liegen meist weit unter den geltenden Grenz- und Richtwerten. Eine Gesundheitsgefährdung ist dann nicht gegeben.
In Einzelfällen kann jedoch eine messtechnische Abklärung der Schadstoffsituation sinnvoll sein.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, wie sich der Betrieb von Druckern und Kopierern auf die Luftqualität auswirkt.
Moderne Laserdrucker und Kopierer setzen kaum messbare Mengen an Gefahrstoffen, z. B. Ozon, frei. Die gängige Laserdruckertechnologie arbeitet völlig ozonfrei. Zudem verfügen viele Geräte über Filter, so dass bei einem ordentlich gewarteten Gerät keine Probleme auftreten. Gleiches gilt für Tonerstaub. Die möglichen Staubemissionen während des Druckens bestehen vor allem aus Papierstaub.
Bei Tintenstrahldruckern wird meist Alkohol (Isopropanol) als Lösemittel der Tinten verwendet. Dieser wird beim Drucken freigesetzt, so dass er in der Nähe des Druckers wahrgenommen werden kann.
Bei allen Geräten werden so genannte flüchtige organische Verbindungen (VOC) in unterschiedlichen Mengen freigesetzt. Bei Tintenstrahldruckern ist dies Isopropanol, bei Laserdruckern und Kopierern Stoffe, die beim Drucken entstehen. Die gemessenen Konzentrationen liegen in der Regel bei einem Zehntel bis einem Hundertstel der geltenden Luftgrenzwerte.
Geräte mit dem Blauen Engel (RAL UZ 121 , 177 oder neu 171) zeichnen sich durch besonders geringe Emissionen aus. Dabei werden die Emissionen von Gerät, Toner/Tinte und Papier erfasst. Nur wenn alle drei Komponenten emissionsarm sind, kann das "System Drucker" emissionsarm betrieben werden.
Ausdünstungen aus heute üblichen Baustoffen, Möbeln, Wandfarben, Bodenbelägen, Geräten sowie aus üblichen Arbeitsmitteln, wie Faser- oder Tintenstiften, Korrekturflüssigkeiten, Klebern und Flüssigmarkern haben in normal gelüfteten Büroräumen einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Luftqualität. Betreibt man extrem aufwändige Analytik, lassen sich die freigesetzten Stoffe in jedem Büro wie auch im häuslichen Bereich nachweisen.
Bei der Einrichtung kann bereits darauf geachtet werden, dass emissionsarme, z. B. mit Blauem Engel gekennzeichnete, Büromöbel, Wandfarben und ähnliches angeschafft bzw. eingesetzt werden.
Es ist heute erwiesen, dass das Rauchen die wichtigste Ursache für die Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen darstellt. Zigarettenrauch enthält einen Cocktail von ca. 4000 Substanzen, von denen einige erwiesenermaßen Krebs erzeugend sind.
Die Einflüsse aller anderen Schadstoffquellen in einem Raum treten gegenüber dem Tabakrauch in der Regel in den Hintergrund. Bevor man in einem Raum messtechnisch Schadstoffe nachweisen will, muss dort das Rauchen eingestellt werden.
Bei der Betrachtung potenzieller Langzeitwirkungen ist darauf hinzuweisen, dass Passivrauch als potentiell Krebs erzeugend eingestuft wurde.
Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
In § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz geregelt. Dort heißt es in Absatz (1):
"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen."