Vorbemerkung

Mehrere Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland im Büro. Ihre Leistungsfähigkeit, ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit hängen unter anderem von einem behaglichen Klima und einer guten Luftqualität in den Büroräumen ab. Da sich damit auch ein volks- und betriebswirtschaftlicher Nutzen verbindet, haben Unternehmen ein großes Interesse an dieser Thematik.

Davon zeugen häufig an die Träger der Unfallversicherung gerichtete Fragen aus dem Bürobereich z. B. zur richtigen Lufttemperatur, zur Rolle von Lüftungs- und Klimaanlagen und Pflanzen, zur Häufigkeit und Effektivität der Lüftung, zur Ausdünstung aus Möbeln, Einrichtungen und Baumaterialien, zum Einfluss des Klimas auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten und dergleichen. Außerdem werden Fragen auf Grund von Beschwerden wegen Zugluft, trockener Luft, zu hohen Lufttemperaturen und zu starker Sonneneinstrahlung sowie stickiger Luft oder unangenehmer Gerüche gestellt.

An anderen Arbeitsplätzen in büroähnlichen Räumen mit vergleichbarer körperlicher Belastung wie im Bürobereich, z. B. in Prüfräumen, bei Feinmontagen, in der Qualitätskontrolle, in Messwarten, in Schulen usw. können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten. Die vorliegende Informationsschrift kann auch für diese Arbeitsplätze herangezogen werden.

Diese DGUV Information legt den Fokus vorrangig auf die Erreichung der Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung und ihrer dazugehörigen Technischen Regeln (ASR). Sie gibt z. B. keine Antworten auf Fragen, bei denen es um Tätigkeiten mit Gefahr- oder Biostoffen entsprechend der Gefahrstoff- und der Biostoffverordnung geht.

In Einzelfällen wird immer noch der Rat von geeigneten Ansprechpersonen oder Fachleuten einzuholen sein.