Dem Dermatologen oder der Dermatologin steht für Hauterkrankungen, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen können, ein spezielles Verfahren, das sogenannte "Hautarztverfahren" zur Verfügung.
Der erste Schritt dabei ist eine arbeitsplatzbezogene Diagnostik. Wichtig dafür sind Informationen zur Tätigkeit, zu Arbeitsstoffen und verwendeten Handschuhen, bzw. zu Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln.
In Gang gesetzt wird das Hautarztverfahren durch den Hautarztbericht F6050, den der Hautarzt oder die Hautärztin mit den Untersuchungsergebnissen an den Unfallversicherungsträger erstattet (siehe Anhang 1). Dazu benötigt er oder sie das Einverständnis der betroffenen Person.
| WICHTIG |
| Eine Meldung an den Unfallversicherungsträger bedeutet nicht auch automatisch die Information des Unternehmers oder der Unternehmerin! Allein die Betroffenen entscheiden, wer informiert wird! |
Der Unfallversicherungsträger prüft und erteilt ggf. dem Hautarzt oder der Hautärztin dann in der Regel einen Behandlungsauftrag. Das heißt: die Therapie wird mit allen geeigneten Mitteln durchgeführt und ist für die Erkrankten zuzahlungsfrei.
Genauso wichtig wie die Therapie ist bei berufsbedingten Hauterkrankungen die Ermittlung der Auslöser und das nachfolgende Festlegen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der hautschädigenden Einwirkungen.
Ein wirksamer Schutz vor Hautbelastungen ist heute in der überwiegenden Zahl der Fälle möglich, wenn die richtigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese sollten immer individuell ausgewählt werden und parallel zur ärztlichen Behandlung erfolgen.
Hierzu zählen z. B. Beratungen zum Hautschutz und zu geeigneten Hautreinigungs- und Pflegemitteln sowie zu Schutzhandschuhen. Optimal arbeiten Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Unternehmen und die Unfallversicherungsträger zusammen. Die Art der Maßnahmen variiert von Branche zu Branche, da die jeweiligen Hautbelastungen verschieden sind. Die Präventionsstrategien der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind jeweils an die Berufsbilder und konkreten Tätigkeiten angepasst und diese bieten hierzu teilweise branchenspezifisch ausgerichtete Hautschutzschulungen an.