Hilfestellung durch den
Unfallversicherungsträger
Wie und wann hilft der Unfallversicherungsträger bei einer gemeldeten Hauterkrankung, die beruflich verursacht sein könnte?
Das Ziel des Unfallversicherungsträgers ist, gemeinsam mit den Betroffenen schnellstmöglich eine Strategie zu entwickeln, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und den Verbleib im Beruf zu ermöglichen. Daher ist es immer sinnvoll, den Unfallversicherungsträger so früh wie möglich zu informieren.
Welche Vorteile hat das konkret?
Die Unfallversicherungsträger haben Erfahrung mit Hauterkrankungen an ähnlichen Arbeitsplätzen. Sie können – je nach Lage des Einzelfalles –
- Hautschutz-, Reinigungs- und -pflegemaßnahmen für den Arbeitsplatz optimieren und gegebenenfalls an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen anpassen,
- mit Einverständnis der Betroffenen den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin informieren und ihn mit der arbeitsmedizinischen Betreuung beauftragen,
- in Seminaren, Einzelberatungen oder durch Schriften den Betroffenen tätigkeitsspezifische Informationen zur Gesunderhaltung der Haut vermitteln, die sie benötigen, um die Erkrankung "in den Griff zu bekommen" und zukünftig ihre Haut besser schützen zu können.
- die Kosten für die Diagnostik und ambulante Behandlung im Rahmen des Hautarztverfahrens zu übernehmen (in dieser Zeit entfällt für die Erkrankten die Rezeptgebühr),
- bei schweren Fällen zeitnah eine stationäre Behandlung in speziellen Zentren anzubieten, die über besondere Erfahrungen mit der Behandlung von berufsbedingten Hauterkrankungen verfügen.
| Bei Ihrem Unfallversicherungsträger ist Ihre Haut in guten Händen. Nutzen Sie diese Chance! |