Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten wird, auf die neue Ordnungsnummer BGV A3 umgestellt. Hinweis: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?QPX=TUlEPTEwMDEmRENYUEFSVElEPTEwMDA4 Hinsichtlich außer Kraft gesetzter Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere des so genannten Maschinenaltbestandes, sowie älterer Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die unter ihrer bisherigen ZH 1-Nummer auch weiterhin anzuwenden sind, siehe Internetfassungen des HVBG. |