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Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten wird, auf die neue Ordnungsnummer BGV A3 umgestellt.

Hinweis:
Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter neuen Bezeichnungen und Bestell- Nummern erhältlich. Die neuen Bestellnummern können einer so genannten Transferliste des HVBG entnommen werden; siehe

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?QPX=TUlEPTEwMDEmRENYUEFSVElEPTEwMDA4

Hinsichtlich außer Kraft gesetzter Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere des so genannten Maschinenaltbestandes, sowie älterer Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die unter ihrer bisherigen ZH 1-Nummer auch weiterhin anzuwenden sind, siehe Internetfassungen des HVBG.