| Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten wird, auf die neue Ordnungsnummer BGV A3 umgestellt. Hinweis: https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/index.jsp Hinsichtlich außer Kraft gesetzter Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere des so genannten Maschinenaltbestandes, sowie älterer Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die unter ihrer bisherigen ZH 1-Nummer auch weiterhin anzuwenden sind, siehe Internetfassungen des HVBG. |