Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der Prüfzeichen müssen die Proportionen der Musterabbildungen eingehalten werden.
Für die Darstellung der Prüfzeichen ist sowohl dunkle Schrift auf hellem Grund als auch helle Schrift auf dunklem Grund zulässig.
Andere grafische Darstellungen und Beschriftungen dürfen nicht mit den Prüfzeichen verknüpft werden, wenn dadurch der Charakter und die Aussage der Prüfzeichen beeinträchtigt werden.
Mit dem GS-Zeichen ist das Signet DGUV Test, das Kurzzeichen der Prüf- und Zertifizierungsstelle und im Regelfall die Zertifikatsnummer zu kombinieren. Das DGUV Test-Zeichen ist mindestens mit dem Kurzzeichen der Prüf- und Zertifizierungsstelle zu versehen.
Das DGUV Test-Zeichen ist gegebenenfalls mit einem Zusatz entsprechend den Angaben auf dem Zertifikat zu versehen. Bei Zertifikaten mit ergänzenden Zusätzen weicht das Aussehen von dem Muster ab.
KPZ = Kurzzeichen der ausstellenden Prüf- und Zertifizierungsstelle
00000000 = Zertifikatsnummer
Bei einer Höhe von 20 mm oder weniger ebenfalls zulässige Ausführung
Normalausführung
abweichendes Muster mit Zeichenzusatz
Größe: beliebig, bei Verkleinerung muss der Text noch einwandfrei lesbar sein
Größe: beliebig, bei Verkleinerung muss der Text noch einwandfrei lesbar sein
0000 = Kennnummer der notifizierten Stelle
JJJJ = Jahr, in dem die Kennzeichnung angebracht wird