Vorbemerkung

Bei der Errichtung von Hochbauten kommen in vermehrtem Maße Fertigbauteile aus Mauerwerk zum Einsatz.

Zur Vermeidung von Vorschädigungen der Fertigbauteile durch unsachgemäßen Transport oder fehlerhafte Montage und zur Vermeidung besonderer Gefährdungen des Personals bei Lagerung, Transport und Montage der Fertigbauteile sind bereits bei der Herstellung im Werk grundsätzliche Regeln zu berücksichtigen:

Die Fertigbauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie bei Lagerung, Transport und Montage nicht im ganzen bzw. keine Teile herunterfallen können, die eine besondere Gefährdung darstellen und sich in einem solchen Zustand befinden, dass auch die Funktion des Fertigbauteils im Bauwerk nicht beeinträchtigt ist.

DIN 1053-4 „Mauerwerk; Teil 4: Fertigbauteile“ enthält grundsätzliche Anforderungen an die Fertigbauteile aus Mauerwerk und Voraussetzungen für Transport und Montage, aber keine Details zum Nachweis der Transportsicherheit durch Eignungsprüfung und nur wenige Festlegungen für Transportaufhängungen.

Dieser BG-Grundsatz zeigt Möglichkeiten zur Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit in Verbindung mit Eignungsprüfungen auf, die unter Verwendung der vorgesehenen Materialien durchgeführt werden.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.