Hebebühnen sind Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (nachfolgend als Maschinenrichtlinie bezeichnet).
In diesem Teil des DGUV Grundsatzes werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Hersteller seinen Verpflichtungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für Maschinen nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie nachkommen kann.