3 Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Abschlussprüfung. Beim praktischen Teil ist auf ein angemessenes Zahlenverhältnis von Ausbildern zu Teilnehmern zu achten.

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag.

3.1 Theoretische Ausbildung

3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

3.1.2 Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten

3.1.3 Betrieb allgemein

3.1.4 Übernahme und Transport der Maschine

3.1.5 Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort

3.1.6 Arbeiten mit der Maschine

3.1.7 Prüfung

3.1.8 Unfallgeschehen

3.1.9 Sondereinsätze

3.2 Praktische Ausbildung

3.2.1 Einweisung an der Hubarbeitsbühne

3.2.2 Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

3.2.3 Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)

3.2.4 Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)

3.2.5 Einüben der Steuerungsfunktionen

3.2.6 Einüben der Funktion des Notablass

3.3 Abschlussprüfung

Die Ausbildung ist durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abzuschließen.

Die Abschlussprüfung des theoretischen Teils soll schriftlich erfolgen. Erfolgskontrollen sollten durch Prüfungsfragen, z.B. in Form eines Fragebogens, durchgeführt werden. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple- Choice-Verfahren). Die Prüfung sollte nicht mehr als 25 Fragen umfassen.

Wird eine zulässige Anzahl von Fehlerpunkten überschritten, gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfungen können wiederholt werden. Die zulässige Anzahl der Fehlerpunkte richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Prüfung und muss vom Ausbilder/Prüfer vor der Durchführung der Prüfung festgelegt werden.

Die Abschlussprüfung des praktischen Teils wird als Prüfungsfahrt durchgeführt. Hierbei soll auf den richtigen Umgang und das sichere Fahren der Hubarbeitsbühne geachtet werden.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte erfolgen, wenn der Bediener auf Hubarbeitsbühnen anderer Bauart eingesetzt werden soll.