4 Qualifikation der Ausbilder
Als Ausbilder für Hubarbeitsbühnen-Bediener kann tätig werden, wer
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen hat,
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist,
- mit den Betriebsanleitungen der eingesetzten Hubarbeitsbühnen vertraut ist,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen gesammelt hat,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen kann.