Diese Grundsätze finden Anwendung auf hochziehbare Personenaufnahmemittel, die unter den Geltungsbereich der "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461) fallen; sie sind damit auch auf die Tragkonstruktionen und die Ausrüstung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln anzuwenden.