Vorbemerkung
Bei der Kranprüfung sind insbesondere zu beachten:
- DGUV Grundsatz 309-005
- Richtlinien der Europäischen Union
- Europäische Normen
- Vorschriften (siehe Durchführungsanweisungen zu § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (DGUV Vorschrift 52 und 53)
- DIN-Normen/VDE-Bestimmungen
- VDI-Richtlinien
Um die ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen zu gewährleisten, wird der Herstellfirma empfohlen, ein Prüfbuch, bestehend aus
- EG-Konformitäts-, gegebenenfalls Herstellererklärung nach EG-Richtlinie 98/37/EG, ab dem 29.12.2009 Einbauerklärung nach EG-Richtlinie 2006/42/EG,
- Stammblatt,
- Zusatzstammblatt (z. B. Fahrzeugkran, Brückenkran, Turmdrehkran),
- Beiblatt für Tragmittel (Seile, Ketten, Lasthaken),
- Beiblatt für Tragfähigkeitsangaben und Ballastierung,
- Beiblatt für Standsicherheitsnachweis von Auslegerkranen,
- Prüfbescheinigung Seile/Ketten,
- Prüfbescheinigung Lasthaken,
- Nachweis der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme,
- Nachweis der Typprüfung/Bauartprüfung,
- Nachweis der Prüfung nach wesentlichen Änderungen,
- Nachweis weiterer freiwilliger Prüfungen mitzuliefern.
Im Bedarfsfall sind weitere Angaben auf Blättern formlos aufzuführen und in das Prüfbuch einzuheften. Die für die jeweilige Kranart erforderlichen Blätter des Prüfbuchs sind durchzunummerieren und im Inhaltsverzeichnis anzugeben. Die nicht benötigten Vordrucke können herausgenommen werden.
Die Vollständigkeit des Prüfbuchs (Vorhandensein aller angegebenen Blätter) ist von jeder sachverständigen und sachkundigen Person zu kontrollieren. Das Prüfbuch ist jeweils in entsprechender Weise zu ergänzen. Es dürfen keine angegebenen Blätter entfernt werden.
Formblätter für
können nachbestellt werden.