3 Anforderungen an die Teilnehmenden

Die Aufsicht beim Auf- und Abbau und bei Verladearbeiten von Großzelten entsprechend diesem DGUV Grundsatz dürfen nur dazu geeignete und befähigte Personen führen, die die erforderlichen Kenntnisse haben. Dazu gehört z. B., dass sie

Von den ausgewählten Personen wird insbesondere erwartet, dass sie zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig handeln und Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge haben.

Vor Ausbildungsteilnahme müssen die Teilnehmenden die nach diesem DGUV Grundsatz erforderlichen fachlichen Kenntnisse hinsichtlich des Auf- und Abbaus sowie der Verladung erlangt und die praktischen Tätigkeiten absolviert haben.