Dieser Grundsatz beschreibt die Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zum Rückhalten, Positionieren oder Auffangen bzw. Rettungsausrüstungen (RA) verwenden. Darüber hinaus werden Anforderungen an Art und Inhalte von Unterweisungen und an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden beschrieben.
Der vorliegende Grundsatz behandelt nicht die Unterweisung von Personen, die Seilzugangs- und Positionierungsverfahren anwenden.
Er behandelt ebenfalls nicht die Ausbildung von Einsatzkräften der Feuerwehren, des THW und der Hilfeleistungsorganisationen.