6 Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen

Ausbildungseinrichtungen müssen so gestaltet und ausgerüstet sein, dass die Unterweisung für den jeweiligen Anwendungsfall sicher und praxisgerecht durchgeführt werden kann.

Die Infrastruktur muss eine Durchführung der praktischen Übungen im Sinne des Abschnittes 5 gewährleisten. Es müssen den Teilnehmerzahlen angepasste Räumlichkeiten vorhanden sein.

Ein Qualitätsmanagement- oder Arbeitsschutzmanagement-System wird empfohlen.