7 Fortbildung

Die Ausbildenden sind verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Das betrifft u. a. die Änderungen der betrieblichen Verhältnisse und des Vorschriften- und Regelwerkes sowie aktuelle Produktentwicklungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen.

Die Ausbildenden haben regelmäßig, mindestens im Dreijahres-Rhythmus, an Fortbildungsveranstaltungen (z. B. an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen) teilzunehmen.