Anhang 2
Checkliste für die Unterweisungsinhalte
Beispiel 4: Benutzen einer Steigschutzeinrichtung inkl. Rettung
Situationsbeschreibung
Aufstieg über Steigschutzeinrichtungen an Gebäuden und Anlagen.
Benutzte PSAgA und RA:
Auffanggurt, mitlaufende Auffanggeräte, Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung zum Positionieren, Rettungsausrüstungen.
Anzahl der Versicherten: 2
Ort der Unterweisung: vor Ort – Grundlagenausbildung und Rettungsübung; eventuell externe Ausbildungsstätte.
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
- DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“,
- DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen“,
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Gebrauchsanleitung der Ausrüstungen,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und Kopfschutz),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung),
- Rettungskonzept,
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Systemkompatibilität.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Systeme (Auffangsystem, Positionierungssystem, Rettungssystem),
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Benutzung des mitlaufenden Auffanggerätes,
- richtiges Steigen im Steigschutz,
- Sicht- und Funktionsprüfung.
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Rettungsverfahren,
- Sicht- und Funktionskontrolle der RA,
- Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
- richtiges Steigen im Steigschutz,
- Positionieren mittels Halteseil,
- lückenlose Sicherung,
- zweite unabhängige Sicherung bei der Übung,
- Rettungsvorgang
- Übersteigen des Verletzten,
- Schaffung einer Anschlagmöglichkeit
- Einhängen des Gerätes,
- Sichern des Gerätes,
- Hubvorgang und Entlasten des Läufers,
- Aushängen des Gerätes,
- Ablassen,
- Schulterrettung.
5. Erste Hilfe
Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
- Gefahren durch Hängetrauma,
- abweichende Schocklagerung.