4 Persönliche Voraussetzungen

An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen,

Folgende Nachweise gelten z. B. als ausreichend für die Teilbereiche:

• PSAgA/RA: Unterweisungsnachweise, Eingangstests

Die theoretischen und praktischen Kenntnisse können auch im Rahmen der Qualifizierung durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
• SRHT: Übungsnachweise
(Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
• SZP: mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
• SKT: mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)
• Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr:
Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF
• Bergsteigerausrüstungen:
fachsportliche Ausbildung oder Bergführereignungstest
• Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP):
Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP, mindestens Retter oder höherwertige Ausbildung
• HIT:
Nachweis Dienststelle, HIT Gruppe, Unterweisungsnachweise
• Bergrettung:
Nachweis abgeschlossene Grundausbildung (Sommer-Winter-Lehrgang)