§ 22
Container-Umschlaggeräte
Der Unternehmer hat beim Einsatz von Container-Umschlaggeräten
dafür zu sorgen, dass
- der Geräteführer gegen Witterungseinflüsse
geschützt ist,
- die Führerkabine bei Bedarf beheizt oder belüftet
wird
und
- die Scheiben der Führerkabine von innen und außen
gefahrlos gereinigt werden können.