Anhang 3


Erklärung

Die BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461) wird eingehalten und sind dem Aufsichtsführenden ausgehändigt.

Es sind folgende, von der BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 104, bisherige ZH 1/461) abweichende, sicherheitstechnische Regelungen vorgesehen:



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