Erklärung
Die BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"
(BGR 159, bisherige ZH 1/461) wird eingehalten und sind dem Aufsichtsführenden
ausgehändigt.
Es sind folgende, von der BG-Regel "Hochziehbare
Personenaufnahmemittel" (BGR 104, bisherige ZH 1/461) abweichende,
sicherheitstechnische Regelungen vorgesehen:
Firmenstempel:
Mitglieds-Nr.:
| Sachbearbeiter: | _______________________________ | |
| Unterschrift und Datum |
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