Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten am 17. November 2000 beschlossen. Mannheim, den 17. November 2000
__________________________ Genehmigung Der vorstehende Fünfte Nachtrag* zur Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) wird genehmigt Bonn, den 12. Dezember 2000 III c 2 -35 463 - 206 - (18) 34 124 - 2
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* wurde in vorliegender Fassung redaktionell eingearbeitet |