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Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten am 17. November 2000 beschlossen.

Mannheim, den 17. November 2000

(Dienstsiegel)   Der Vorstand
Im Auftrag
gez. Ass. Marsch



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Genehmigung


Der vorstehende Fünfte Nachtrag* zur Unfallverhütungsvorschrift

"Krane" (VBG 9)

wird genehmigt

Bonn, den 12. Dezember 2000

III c 2 -35 463 - 206 - (18) 34 124 - 2


(Dienstsiegel)   Das Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung

Im Auftrag
gez. Heller




 * wurde in vorliegender Fassung redaktionell eingearbeitet