§ 20
Rückenlager und Pressbolzen

In Press- und Kerbgeräten dürfen nur die zum Kabelquerschnitt passenden Rückenlager und Pressbolzen verwendet werden. Zusammengehörige Rückenlager und Pressbolzen müssen das gleiche Kennzeichen tragen. Das Kennzeichen muss eindeutig zum passenden Kabelquerschnitt in Beziehung stehen.