

C. Zusätzliche Bestimmungen für Viehschussgeräte
§ 22
Stellung des Zündbolzens
Viehschussgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn
federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass
ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden
in das Kartuschenlager hineinragt.