E. Zusätzliche Bestimmungen für Kabelbeschussgeräte
§ 26
Stellung des Zündbolzens
Kabelbeschussgeräte dürfen nur verwendet werden,
wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass
ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden
in das Kartuschenlager hineinragt.