E. Zusätzliche Bestimmungen für Kabelbeschussgeräte

§ 26
Stellung des Zündbolzens

Kabelbeschussgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.