Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft am 28. Oktober 1996 beschlossen.
Mainz, den 28. Oktober 1996
(Dienstsiegel) | Der Hauptgeschäftsführer Im Auftrag gez. Assessor Wörth |
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Genehmigung |
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Der vorstehende Erste Nachtrag* zur Unfallverhütungsvorschrift | ||
"Arbeiten mit Schussapparaten" (VBG 45) |
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wird genehmigt. Bonn, den 14. November 1996 III b2-34120 – 1 – (19) – 34124 – 2 |
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(Dienstsiegel) | Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Im Auftrag gez. Streffer |
*) wurde in vorliegende Fassung redaktionell eingearbeitet.