Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft am 28. Oktober 1996 beschlossen.


Mainz, den 28. Oktober 1996



(Dienstsiegel)   Der Hauptgeschäftsführer
Im Auftrag
gez. Assessor Wörth


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Genehmigung

Der vorstehende Erste Nachtrag* zur Unfallverhütungsvorschrift


"Arbeiten mit Schussapparaten" (VBG 45)

wird genehmigt.

Bonn, den 14. November 1996

III b2-34120 – 1 – (19) – 34124 – 2


(Dienstsiegel)   Das Bundesministerium
für
Arbeit und Sozialordnung
Im Auftrag
gez. Streffer



*) wurde in vorliegende Fassung redaktionell eingearbeitet.