VII. Inkrafttreten

§ 47
Inkrafttreten

Diese BG-Vorschrift tritt am 1. Oktober 1986*) in Kraft. Gleichzeitig treten folgende BG-Vorschriften außer Kraft:


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese BG-Vorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.