Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom 1. April 1998 wurde in dieser Fassung lediglich in § 3 Abs. 2 und 5 ein Fußnotenhinweis auf die seit 3. Oktober 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung eingefügt sowie die Festlegungen der Rechtschreibreform weitestgehend berücksichtigt. Hinweis:
Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern erhältlich. Die neuen Bestellnummern können einer so genannten Transferliste des HVBG entnommen werden; siehe Hinsichtlich älterer, bislang unter VBG-Nummer geführter Unfallverhütungsvorschriften des so genannten Maschinenaltbestandes bzw. bislang unter ZH 1-Nummern geführter Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die bis zu ihrer Überarbeitung noch weiter gültig sind, siehe Internetfassungen des HVBG |