Die Originalbetriebsanleitung muss in einer der Gemeinschaftssprachen der EU erstellt sein. Bei einer Inbetriebnahme (Erstaufstellung) muss die Originalbetriebsanleitung oder eine Übersetzung der Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein.
Abweichend dazu muss eine Wartungsanweisung nur in einer der (vom Personal zu verstehenden) Gemeinschaftssprachen vorhanden sein.