Lebensmittel |
Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Räume, Geräte und Ausrüstungen |
Milcherzeugnisse |
Kapitel II Nummer 1 |
Räume mit
a) | gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, |
b) | mit Bodenflächen, Wandflächen oder Decken aus offenporigem Naturstein, |
c) | mit Bodenflächen aus anderen natürlichen Materialien, |
in denen die Lebensmittel reifen oder geräuchert werden, Höhlen oder Felsenkeller, in denen die Lebensmittel reifen
|
Kapitel V Nummer 1 |
a) | Kessel aus Kupfer, |
b) | Arbeitsgeräte aus Holz, |
c) | Gewebe aus Naturfasern oder sonstigen Materialien pflanzlicher Herkunft, |
die zur Herstellung, Lagerung oder Verpackung der Erzeugnisse verwendet werden |
Im Naturreifeverfahren hergestellte Rohwürste |
Kapitel II Nummer 1 |
Räume mit
a) | gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, |
b) | mit Bodenflächen, Wandflächen oder Decken aus offenporigem Naturstein, |
c) | mit Bodenflächen aus anderen natürlichen Materialien, |
in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nummer 1 Buchstabe f und Kapitel V Nummer 1 |
Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufgehängt werden |
Rohe Pökelfleischerzeugnisse |
Kapitel II Nummer 1 |
Räume, Kammern oder Türme mit
a) |
gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, |
b) |
mit Bodenflächen oder Wandflächen aus offenporigem Naturstein, |
c) |
mit Decken aus Naturstein oder anderen natürlichen Materialien, |
in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nummer 1 Buchstabe f und Kapitel V Nummer 1 |
Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufgehängt werden |
Latwerge und Süßwaren |
Kapitel V Nummer 1 |
Kessel aus Kupfer, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Fruchtaufstriche, Süßwaren, Suppen und Eintöpfe |
Kapitel V Nummer 1 |
Geräte aus Holz, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Obst und Gemüse in Essig- oder Essig-Zuckerlösung, Gemüse in milchsaurer Gärung, Essig |
Kapitel V Nummer 1 |
Fässer und Töpfe aus Holz oder Steingut, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Brot und Backwaren |
Kapitel V Nummer 1 |
Geräte und Ausrüstungen aus Holz, Eisen oder offenporigem Stein, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |