§ 160
Änderung der Veranlagung
(1) Treten in den Unternehmen Änderungen ein, hebt der Unfallversicherungsträger den Veranlagungsbescheid mit Beginn des Monats auf, der der Änderungsmitteilung durch die Unternehmer folgt.
(2) Ein Veranlagungsbescheid wird mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben, soweit
- die Veranlagung zu einer zu niedrigen Gefahrklasse geführt hat oder eine zu niedrige Gefahrklasse beibehalten worden ist, weil die Unternehmer ihren Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind oder ihre Angaben in wesentlicher Hinsicht unrichtig oder unvollständig waren,
- die Veranlagung zu einer zu hohen Gefahrklasse von den Unternehmern nicht zu vertreten ist.
(3) In allen übrigen Fällen wird ein Veranlagungsbescheid mit Beginn des Monats, der der Bekanntgabe des Änderungsbescheides folgt, aufgehoben.
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Inhalt
- § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
- § 2 Versicherung kraft Gesetzes
- § 3 Versicherung kraft Satzung
- § 4 Versicherungsfreiheit
- § 5 Versicherungsbefreiung
- § 6 Freiwillige Versicherung
- § 7 Begriff
- § 8 Arbeitsunfall
- § 9 Berufskrankheit
- § 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
- § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
- § 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
- § 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
- § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
- § 14 Grundsatz
- § 15 Unfallverhütungs-
vorschriften - § 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
- § 17 Überwachung und Beratung
- § 18 Aufsichtspersonen
- § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
- § 20 Zusammenarbeit mit Dritten
- § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
- § 22 Sicherheitsbeauftragte
- § 23 Aus- und Fortbildung
- § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
- § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
- § 26 Grundsatz
- § 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur
- § 27a Nutzung der Telematikinfrastruktur
- § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- § 29 Arznei- und Verbandmittel
- § 30 Heilmittel
- § 31 Hilfsmittel
- § 32 Häusliche Krankenpflege
- § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- § 34 Durchführung der Heilbehandlung
- § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 36 Leistungen an Arbeitgeber
- § 37 Leistungen in einer Werkstatt für Behinderte
- § 38 Dauer der berufsfördernden Leistungen
- § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- § 40 Kraftfahrzeughilfe
- § 41 Wohnungshilfe
- § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
- § 43 Reisekosten
- § 44 Pflege
- § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
- § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
- § 47 Höhe des Verletztengeldes
- § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
- § 49 Übergangsgeld
- § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
- § 51 Höhe des Übergangsgeldes
- § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
- § 53 Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder
- § 54 Betriebs- und Haushaltshilfe
- § 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe
- § 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld
- § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
- § 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
- § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
- § 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
- § 60 Minderung bei Heimpflege
- § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
- § 62 Rente als vorläufige Entschädigung
- § 63 Leistungen bei Tod
- § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
- § 65 Witwen- und Witwerrente
- § 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
- § 67 Voraussetzungen der Waisenrente
- § 68 Höhe der Waisenrente
- § 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
- § 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
- § 72 Beginn von Renten
- § 73 Änderungen und Ende von Renten
- § 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
- § 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
- § 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
- § 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
- § 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 von Hundert
- § 79 Umfang der Abfindung
- § 80 Abfindung bei Wiederheirat
- § 80a Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
- § 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
- § 82 Regelberechnung
- § 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
- § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
- § 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
- § 86 (weggefallen)
- § 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
- § 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
- § 89 Berücksichtigung von Anpassungen
- § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen
- § 91 Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung
- § 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute
- § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen
- § 94 Mehrleistungen
- § 95 Anpassung von Geldleistungen
- § 96 Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
- § 97 Leistungen ins Ausland
- § 98 Anrechnung anderer Leistungen
- § 99 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
- § 100 Verordnungsermächtigung
- § 101 Ausschluß oder Minderung von Leistungen
- § 102 Schriftform
- § 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung
- § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
- § 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen
- § 107 Besonderheiten in der Seefahrt
- § 108 Bindung der Gerichte
- § 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen
- § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- § 111 Haftung des Unternehmens
- § 112 Bindung der Gerichte
- § 113 Verjährung
- § 114 Unfallversicherungsträger
- § 115 Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 116 Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- § 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- § 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften
- § 119 (weggefallen)
- § 119a (weggefallen)
- § 120 Bundes- und Landesgarantie
- § 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 122 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
- § 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
- § 125 Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 126 (weggefallen)
- § 127 Zuständigkeit der Unfallkasse Post und Telekom
- § 128 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- § 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen
- § 130 Örtliche Zuständigkeit
- § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
- § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
- § 133 Zuständigkeit für Versicherte
- § 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
- § 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
- § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
- § 136a Unternehmernummer
- § 136b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters
- § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
- § 138 Unterrichtung der Versicherten
- § 139 Vorläufige Zuständigkeit
- § 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
- § 140 Haftpflicht- und Auslandsversicherung
- § 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht
- § 142 Gemeinsame Einrichtungen
- § 143 (weggefallen)
- § 144 Dienstordnung
- § 145 Regelungen in der Dienstordnung
- § 146 Verletzung der Dienstordnung
- § 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung
- § 147a Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- § 148 Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 150 Beitragspflichtige
- § 151 Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten
- § 152 Umlage
- § 153 Berechnungsgrundlagen
- § 154 Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen
- § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
- § 156 Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt
- § 157 Gefahrtarif
- § 158 Genehmigung
- § 159 Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen
- § 160 Änderung der Veranlagung
- § 161 Mindestbeitrag
- § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
- § 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer
- § 164 Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
- § 165 Nachweise
- § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung
- § 167 Beitragsberechnung
- § 168 Beitragsbescheid
- § 169 Erhebung von Säumniszuschlägen
- § 170 Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger
- § 171 (weggefallen)
- § 172 Betriebsmittel
- § 172a Rücklage
- § 172b Verwaltungsvermögen
- § 172c Altersrückstellungen
- § 173 Zusammenlegung und Teilung der Last
- § 174 Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten
- § 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
- § 176 Grundsatz
- § 177 Begriffsbestimmungen
- § 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
- § 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
- § 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
- § 181 Durchführung des Ausgleichs
- § 182 Berechnungsgrundlagen
- § 183 Umlageverfahren
- § 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel
- § 184 Rücklage
- § 184a (weggefallen)
- § 184b (weggefallen)
- § 184c (weggefallen)
- § 184d (weggefallen)
- § 185 Gemeindeunfallver-
sicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen - § 186 Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 187 Berechnungsgrundsätze
- § 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- § 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
- § 189 Beauftragung einer Krankenkasse
- § 190 Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten
- § 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
- § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
- § 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
- § 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständige Behörden
- § 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
- § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- § 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
- § 199 Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger
- § 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
- § 201 Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten
- § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
- § 203 Auskunftspflicht von Ärzten
- § 204 Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger
- § 205 (weggefallen)
- § 206 Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten
- § 207 Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- § 208 Auskünfte der Deutschen Post AG
- § 209 Bußgeldvorschriften
- § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 211 Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 212 Grundsatz
- § 213 Versicherungsschutz
- § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
- § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 216 (weggefallen)
- § 217 Bestandsschutz
- § 218 (weggefallen)
- § 218a Leistungen an Hinterbliebene
- § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
- § 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
- § 218d Besondere Zuständigkeiten
- § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 218f Evaluation
- § 218g (Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite)
- § 219 (weggefallen)
- § 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
- § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- § 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- § 221b Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- § 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 224 Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer
- § 225 (weggefallen)
- Anlage 1 zu § 114
- Anlage 2 (weggefallen)