(1) Der Mensch nimmt von der täglichen Strahlung der Sonne nur das sichtbare Licht und die Wärmestrahlung wahr. Er hat keine Empfindungsmöglichkeit für die unsichtbare UV-Strahlung.
(2) Dort, wo die UV-Strahlung auf die Haut trifft, entstehen sofort, in jedem Zellkern der Oberhaut, eine Vielzahl von DNA-Schäden, die sich bei fortgesetzter UV-Belastung summieren und damit die Voraussetzung für die spätere Hautkrebsentstehung sind. Die Schädigung der Hautzellen erfolgt auch, wenn kein Sonnenbrand ausgelöst wird. UV-Strahlung schädigt das Erbgut (DNA) der Oberhautzellen. Diese Schäden können zu dauerhaften Veränderungen des Erbgutes (Mutationen) führen, die sich im Laufe der Jahre aufsummieren und schließlich zum Entarten der Zelle und zu Entstehung von Hautkrebs führen können. Darüber hinaus schwächt UV-Strahlung das Immunsystem und fördert damit in doppelter Hinsicht die Krebsentstehung, insofern als durch die UV-bedingte Erbgutschädigung entartete Zellen durch das Immunsystem nicht mehr beseitigt werden.
(3) Neben Hautkrebs begünstigt UV-Strahlung auch andere Erkrankungen der Haut und des Auges.