2. Begriffsbestimmung

Bildschirmgeräte

Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören (§ 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung). Bildschirmgeräte verfügen über unterschiedliche Eingabemittel (z. B. zur Cursorsteuerung und Texteingabe) und Ausgabemittel (z. B. Bildschirme in unterschiedlichen Größen und Formen) bzw. eine Kombination von Eingabe- und Ausgabemitteln (z. B. berührungsempfindliche Bildschirme).